Die Digitalisierung stellt das bisherige Finanzierungsmodell der Medien vor grosse Herausforderungen. So schwinden beispielsweise Abo- oder Inserateeinnahmen beziehungsweise wandern zu anderen Anbietern ab (z. B. «Facebook» oder «Google»). Diese Finanzierungskrise führt dazu, dass zurzeit ein eigentlicher Strukturwandel in der Medienlandschaft Schweiz stattfindet.
Der Strukturwandel trifft insbesondere regionale Medien teilweise besonders hart. Aus Bündner Sicht ist insbesondere die Dreisprachigkeit der Medienlandschaft von entscheidender Bedeutung. Sie garantiert, dass alle Bündner:innen Zugang zu Informationen in einer Kantonssprache erhalten. Das ist für eine dreisprachige Demokratie essenziell.
Vor diesem Hintergrund überwies der Grosse Rat den «Auftrag Atanes betreffend Zukunft der Berichterstattung in Graubünden». Seit Januar 2022 liegt der im Auftrag verlangte Bericht «Die Medien und Medienförderung im Kanton Graubünden: Bestandsanalyse und Zukunftsaussichten» vor. Mit Blick auf die Dreisprachigkeit hält der Bericht als Empfehlung explizit fest, dass eine kantonale Medienförderung den Bedürfnissen eines dreisprachigen Kantons gerecht werden muss (S. 63). Bezogen auf italienischsprachige Medien fasst der Bericht die Befragung der Stakeholder mit klaren Worten zusammen: «Angebot zu dünn, keine tägliche Information über Bündner Themen auf Italienisch vorhanden» (S. 43).
Die Medienförderung mit Blick auf die Dreisprachigkeit ist ein Bündner Spezifikum. In Anbetracht der drängenden Zeit macht es darum wenig Sinn, auf eine neue Bundeslösung zu warten. Es ist für die Unterzeichnenden darum sinnvoll, dass die Bündner Regierung in diesem Bereich den von den Expert:innen zugespielten Ball aufnimmt und die Empfehlungen umsetzt.
Vor diesem Hintergrund beauftragen die Unterzeichnenden die Bündner Regierung, die Fördermassnahmen 1 und 2 nach Kapitel 5.2 (Seite 64 ff.) des Berichts «Die Medien und Medienförderung im Kanton Graubünden: Bestandsanalyse und Zukunftsaussichten» umzusetzen. Falls notwendig, unterbreitet sie dem Grossen Rat eine entsprechende Botschaft, um die gesetzlichen Grundlagen anzupassen.
Chur, 21. April 2022
Horrer, Zanetti (Landquart), Michael (Castasegna), Alig, Atanes, Bondolfi, Brunold, Cahenzli-Philipp (Untervaz), Caluori, Cantieni, Caviezel (Chur), Censi, Clalüna, Crameri, Degiacomi, Della Vedova, Deplazes (Rabius), Derungs, Ellemunter, Epp, Fasani, Felix, Gartmann-Albin, Hardegger, Hofmann, Jochum, Kienz, Kunfermann, Loepfe, Maissen, Müller (Felsberg), Noi-Togni, Papa, Perl, Preisig, Rutishauser, Tomaschett (Breil), Tomaschett-Berther (Trun), von Ballmoos, Wellig, Widmer (Felsberg), Widmer-Spreiter (Chur), Wilhelm, Bürgi-Büchel, Costa, Sigron, Tomaschett (Chur), van Kleef