Das Velo kann im Alltagsverkehr als nachhaltiges und ökologisches Verkehrsmittel auf kürzeren Distanzen eine wichtige Rolle spielen. Es ist eine attraktive und kostengünstige Alternative oder Ergänzung zum öffentlichen Verkehr und zum motorisierten Individualverkehr. Die Regierung hat dies erkannt und im Jahr 2019 den Sachplan Velo erlassen. Dieser hat zum Ziel, die Velo-Infrastruktur zu verbessern, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und so den Veloverkehr attraktiver zu machen. Dies soll zu einem höheren Veloverkehrsanteil am gesamten Alltags- und Freizeitverkehr führen.
Der Kanton kann im Rahmen der kantonalen Strassengesetzgebung substanzielle Beiträge an den Bau von Radwegen leisten. Radwege sind die für Radfahrende bestimmten, von der Fahrbahn durch bauliche Massnahmen getrennten und entsprechend signalisierten Wege (Art. 1 Abs. 6 der Verkehrsregelverordnung, VRV; SR 741.11). Im Dezember 2021 hat der Grosse Rat mit der Überweisung des Auftrags Cahenzli die kantonalen Beiträge für Radwege pauschal auf 80 Prozent für das Grundnetz und 50 Prozent für das Ergänzungsnetz festgelegt.
Radstreifen hingegen sind gemäss dem kantonalen Strassengesetz (StrG; BR 807.100) Teil der Kantonsstrasse und werden damit zu 100 Prozent vom Kanton finanziert (Art. 5 Abs. 1 lit. a StrG). Aus diesem Grund besteht heute für die Gemeinden ein finanzieller Anreiz, den Bau von Radstreifen auf der Kantonsstrasse gegenüber separaten, abgetrennten Radwegen zu bevorzugen. Radstreifen dürfen vom motorisierten Verkehr mitbenutzt werden und bieten damit keinen ausreichenden Schutz vor schnelleren Verkehrsteilnehmenden.
Mit der heutigen Regelung wird eine Velo-Infastruktur begünstigt, die hauptsächlich für geübte Pendler:innen und Rennradfahrende von Nutzen ist. Für Familien, Tourist:innen, Senior:innen und die meisten Alltagsvelofahrenden sind Radstreifen auf Kantonsstrassen nicht geeignet. Sind Radstreifen einmal realisiert, ist der Anreiz, für die betreffende Verbindung zusätzlich einen Radweg zu erstellen, stark vermindert. Die bestehende Regelung kann deshalb dazu führen, dass wichtige Veloverbindungen im Kanton dauerhaft nicht realisiert werden.
Die Unterzeichnenden möchten von der Regierung im Hinblick auf die genannten Fehlanreize wissen:
- Teilt die Regierung die Einschätzung, dass vom Verkehr baulich abgetrennte Radwege für die Realisierung des Velonetzes Alltags- und Freizeitverkehr zielführender sind als Radstreifen?
- Gedenkt die Regierung, den aktuell bestehenden finanziellen Fehlanreiz zu Gunsten von Radstreifen gegenüber Radwegen zu beheben?
- Ist die Regierung bereit, auch bei bereits realisierten Radstreifen auf Kantonsstrassen zusätzlich einen Radweg mitzufinanzieren, wo dies sinnvoll und zielführend ist?
Chur, 3. September 2022
Gredig, Oesch, Kocher, Atanes, Bachmann, Bardill, Baselgia-Brunner, Biert, Bischof, Bisculm Jörg, Bleuler-Jenny, Cahenzli-Philipp (Untervaz), Crameri (Igis), Degiacomi, Dietrich, Hartmann, Hoch, Hofmann, Kaiser, Kreiliger, Mazzetta, Nicolay, Preisig, Rusch Nigg, Rutishauser, von Ballmoos, Walser, Wilhelm