Gemäss Auskunft des Amtes für Jagd und Fischerei Graubünden (AJF) vom 24.08.2022 sind dem Beverinrudel trotz vorhandenem Herdenschutz folgende Nutztierrisse zuzuordnen:
- 2019: 32 Schafe, 16 Ziegen, weitere 29 Schafe vermisst
- 2020: 43 gerissene Schafe auf der Stutzalp, 1 Esel tot, 1 Kalb tot
- 2021: 28 Schafe tot, 3 verletzte Esel, 5 verletzte und 2 tote Rinderartige
- 2022: 2 Mutterkühe, 3 Angriffe auf Rinder (ohne Verletzung), 5 verletzte und 69 tote Schafe
Zusätzlich zu den Nutztierrissen haben folgende problematische Begegnungen mit Menschen stattgefunden:
- 25.03.21: Wolf bleibt über längere Zeit unmittelbar am Dorf Nufenen und lässt sich nur durch einen Warnschuss durch den Wildhüter vertreiben.
- 11.8.21 und 17.8.21, Alp digl Oberst: Begegnungen mit einer Hirtin, wobei die Wölfe in der ersten Begegnung Drohverhalten zeigen und in der zweiten versuchen, den Hirtenhund zu greifen.
- 27.08.2021: Nahbegegnung zwischen zwei Touristen und dem Wolfsrudel auf einer Wanderung zur Alperschällilucka, wobei mutmasslich vier der Welpen sich erst nach mehrmaligen Versuchen vertreiben liessen.
- 22.9.21: Begegnung zwischen einem Jäger und Wölfen in Splügen, wobei die Wölfe dem Jäger in kurzer Distanz über mehrere Minuten folgen. Am Folgetag wiederum eine Begegnung.
- 3.1.22: Begegnung in Dumagns zwischen Spaziergängern und einem Wolf, der sich über längere Zeit in der Nähe von Menschen aufhält und sich nicht vertreiben lässt, sich dann nur sehr zögerlich entfernt.
Von Seiten der Wildhut wurden auf Basis des Eidgenössischen Jagdgesetzes und dessen Verordnung im 2019 vier Jungwölfe, im 2021 drei Jungwölfe und im 2022 zwei Jungwölfe des Rudels erlegt. Zusätzlich erfolgten verschiedene Vergrämungsaktionen. Die getroffenen Massnahmen wie Vergrämung oder Entnahme von Jungtieren haben weder die gewünschte Wirkung gezeigt noch sind sie für die Betroffenen nachvollziehbar.
Die Probleme mit Wölfen mehren sich im ganzen Kanton. Namentlich im Prättigau, im Unterengadin, in der Surselva und im Misox ist die Koexistenz von Wölfen mit der Bewirtschaftung des Berggebietes, ähnlich wie in der Region Viamala, nicht mehr gegeben. Nebst dem grossen Tierleid beim Nutzvieh werden Alpen aufgrund der Wolfspräsenz nicht mehr bestossen oder frühzeitig entladen. Die nicht mehr bestossenen Alpen sind ein Verlust des Eigentums. Zusätzlich sind aufgrund der Wolfspräsenz und deren Auswirkungen viele Bäuerinnen und Bauern sowie Älplerinnen und Älpler psychisch angeschlagen. Somit sind verschiedene Rechtsgüter wie Leib, Leben, Gesundheit sowie Eigentum bedroht und zum Teil bereits verloren. Die Möglichkeiten, die genannten Schutzgüter über die geltende Gesetzgebung zu schützen, sind, siehe Beispiel Beverinrudel, wirkungslos. Fehlt eine gesetzliche Grundlage, die Schutzgüter zu schützen, kann die polizeiliche Generalklausel aufgerufen werden.
Dem Verlust der Schutzgüter aufgrund von verhaltensauffälligen Wölfen ist mit allen vorhandenen Mitteln entgegenzuwirken. Daher fordern die Unterzeichnenden die Regierung auf, folgende Wölfe im Kanton Graubünden gestützt auf die polizeiliche Generalklausel zu entnehmen:
a. das gesamte Beverinrudel,
b. alle weiteren verhaltensauffälligen Wölfe, die eine Koexistenz nicht zulassen.
Chur, 3. September 2022
Michael (Donat), Roffler, Loi, Altmann, Bachmann, Bavier, Beeli, Bergamin, Berther, Bettinaglio, Binkert, Bleuler-Jenny, Brandenburger, Brunold, Bundi, Butzerin, Cahenzli (Trin Mulin), Candrian, Collenberg, Cortesi, Crameri (Surava), Danuser (Cazis), Della Cà, Derungs, Dürler, Epp, Favre Accola, Föhn, Furger, Gansner, Gort, Grass, Hartmann, Hefti, Heini, Hohl, Holzinger-Loretz, Hug, Kasper, Kienz, Koch, Kocher, Kohler, Krättli, Lamprecht, Lehner, Loepfe, Maissen, Mani, Menghini-Inauen, Messmer-Blumer, Metzger, Michael (Castasegna), Mittner, Morf, Natter, Rauch, Righetti, Rüegg, Salis, Sax, Schutz, Sgier, Spagnolatti, Stocker, Tanner, Tomaschett, Ulber, Weber, Widmer, Wieland, Zanetti (Sent), Zanetti (Landquart)