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Session: 03.09.2022

Derzeit ist das Zusammenleben mit den in unserem Kanton lebenden Einzelwölfen und Wolfsrudeln nicht mehr tragbar. Die Situation ist nicht mehr tolerierbar, denn nicht nur das Leben der Schafe, der Ziegen und der Rinder wird gefährdet, sondern auch ein ganzer Bereich, welcher unseren Kanton auszeichnet, aufwertet und veredelt.

Die Zukunftsprognosen zeichnen ein Szenario, welches alles andere als in Richtung einer Verbesserung geht, sollten die gesetzlichen Voraussetzungen auf Bundesebene unverändert bleiben, denn der Wolf hat keinen natürlichen Feind als Regulator und hat jährlich durchschnittlich sechs Jungtiere. Der Abschuss von Wölfen erweist sich kurz- und langfristig als einzig mögliche Lösung.

Es ist unerlässlich, dass die Kantonsvertreter in den eidgenössischen Räten und die Organe der kantonalen Verwaltung bei dem für die Thematik verantwortlichen Bundesamt vorstellig werden. Dies mit Hilfe von Daten über Wolfsrisse, welche in den letzten Jahren auf unserem Kantonsgebiet registriert wurden, von Fotodokumentationen und von Zeugenaussagen. Die Medien müssen miteinbezogen werden, um die Bevölkerung, die Politiker, den Schweizer Bauernverband (welcher geschlossen auftreten muss, auch wenn nicht alle von der Problematik betroffen sind) und die schweizerischen Umweltverbände über die Ernsthaftigkeit, Schädlichkeit und Gefährlichkeit der ständig wachsenden, so starken und grossflächigen Präsenz des Grossraubtieres in einem Gebiet wie dem unseren, welches stark mit der Tierhaltung und -zucht verbunden ist, zu informieren und zu sensibilisieren.

Die Regierung wird deshalb beauftragt, alle möglichen Schritte zu unternehmen, damit die Bundesgesetze, welche den Schutz des Wolfes regeln, so abgeändert werden können, dass Prozesse auf jeder Stufe verschlankt werden und dass der Kanton Graubünden den Abschuss von Tieren, welche unserem Gebiet und unserer Bevölkerung schaden, selbständig beschliessen darf.

Chur, 3. September 2022

Righetti, Furger, Spagnolatti, Beeli, Bergamin, Berther, Bettinaglio, Binkert, Brandenburger, Brunold, Butzerin, Candrian, Censi, Collenberg, Cortesi, Crameri (Surava), Danuser (Cazis), Della Cà, Derungs, Epp, Gansner, Hohl, Jochum, Kohler, Lamprecht, Lehner, Loepfe, Luzio, Mani, Menghini-Inauen, Messmer-Blumer, Metzger, Michael (Donat), Michael (Castasegna), Morf, Rauch, Roffler, Salis, Sax, Schneider, Sgier, Tanner, Tomaschett, Ulber, Widmer, Zanetti (Sent), Zanetti (Landquart)

Antwort der Regierung

Die aktuelle Wolfsentwicklung und die in diesem Zusammenhang zunehmenden Nutztierrisse und auffälligen Begegnungen mit Menschen bereiten der Regierung Sorgen und stellen alle Beteiligten vor grosse Herausforderungen. Die von der Wolfsentwicklung direkt betroffenen Betriebe und Alpverantwortlichen haben in den letzten Jahren grosse Anstrengungen unternommen, um ihre Herden vor Angriffen zu schützen und so eine Koexistenz zwischen Mensch und Wolf zu ermöglichen. Die Betroffenen und die für die Bereiche Herdenschutz und Wolfsmanagement verantwortlichen Fachstellen des Kantons gelangen aber zusehends an ihre Grenzen.

Politik, Regierung und Behörden kennen die Herausforderungen, welchen die betroffene Bevölkerung gegenübersteht, und sie sind bestrebt, Verbesserungen zu erreichen. Die Haltung der Regierung ist seit Jahren dieselbe: Ein modernes Wolfsmanagement berücksichtigt die verschiedenen Bedürfnisse und Ansprüche an den Lebens-, Kultur- und Naturraum. Eine präventive Regulierung könnte nicht nur selektiv wirken, sondern auch erzieherisch auf eine Wolfspopulation einwirken und damit deren natürliche Scheu bewahren und so Abstand zu Mensch und Nutztieren gewährleisten.

In Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) konnte der Kanton Vereinfachungen der administrativen Abläufe weiterentwickeln. Ferner wurde die Entschädigungspraxis bei Nutztierrissen bereits auf den Alpsommer 2022 zugunsten der Tierhalter angepasst. Der Kanton wird sich fortgesetzt für einen zeitgemässen Umgang mit der Wolfspräsenz und für einen praktikablen Herdenschutz im Sinne einer Koexistenz zwischen Wolf und Mensch einsetzen.

Die Anliegen und Forderungen Graubündens und weiterer Gebirgskantone mit Wolfbesiedelung sind in Bern bekannt. Um die Position des Kantons Graubünden zu stärken, wurde der Schulterschluss mit den anderen Gebirgskantonen gesucht. Die Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) hat den Bund im September 2022 zu einem Umdenken und zu mehr Unterstützung im Umgang mit dem Wolf aufgefordert. Die Wolfspopulation in den Schweizer Alpen soll ähnlich der Steinwildpopulation aktiv reguliert werden können.

Präventive Regulierungen bedürfen einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage. Die kantonalen Behörden stehen im Hinblick auf die anstehende Gesetzesrevision weiterhin und gar verstärkt im Austausch mit den Verantwortlichen des Bundes. Der vorliegende Gesetzesvorschlag möchte mit einer schlanken und ausgewogenen Änderung des Jagdgesetzes die nötige Handlungsfähigkeit herstellen. Eine Neuauflage der verlorenen Abstimmung gilt es zu vermeiden. Der Verzicht auf die Kompetenzverschiebung vom Bund an die Kantone wird von der Regierung deshalb unterstützt.

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag wie folgt abzuändern:

Die Regierung wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass Bundesgesetze, welche den Schutz des Wolfes regeln, dahingehend angepasst und Prozesse auf jeder Stufe verschlankt werden, um dem Kanton Graubünden den Abschuss von schadenstiftenden Grossraubtieren präventiv zu ermöglichen.

25. Oktober 2022