Das geltende Recht sieht seit längerem Mitwirkungsrechte der betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie der Standortgemeinde im Inventarisierungsprozess vor (Art. 5 KNHG), und zwar bereits in der ersten Phase der Inventarisierung (vgl. Botschaften, Heft Nr. 3/2020-2023, Seite 259). Der Grosse Rat hat in der aktuellen Session darauf verzichtet, eine Einsprache- und Beschwerdemöglichkeit für das amts-, aber nicht grundeigentümerverbindliche Inventar einzuführen, obwohl ein Vollzugsdefizit der Denkmalpflege (Amt für Kultur) in den letzten Jahren erkannt worden war. Inventare wurden ohne die in Art. 5 KNHG bestimmten Mitwirkungsrechte der Betroffenen und der Standortgemeinden erstellt. Diese mängelbehafteten Inventare sind nun aber vorhanden. Sie haben amtsinterne Wirkung (Art. 6 Abs. 1 KNHG). Der Kanton wird in kommunalen Grundordnungsrevisionen und Gemeinden in Baubewilligungsverfahren diese in die Beurteilung miteinbeziehen (Art. 6 Abs. 2 und 3 KNHG). Durch diese mängelbehafteten Inventare drohen über die kommunale Grundordnung nicht unmittelbare, aber doch mittelbare Eigentumseingriffe (Art. 6 Abs. 2 und 3 KNHG). Wir stellen der Regierung in diesem Zusammenhang folgende Fragen:
1. Bei wie vielen Objekten in welchen Gemeinden wurde das Mitwirkungsverfahren nach Art. 5 KNHG nicht eingehalten?
2. Welche Auswirkungen haben solche mängelbehafteten Inventare auf die geltende und/oder künftige kommunale Grundordnung?
3.1 Ist die Verwaltung bereit, mängelbehaftete Inventare zugunsten Betroffener (Grundeigentümer, Gemeinden) zurückzunehmen und/oder zu überarbeiten? Ist sie bereit, dies zeitnah zu tun?
3.2 Was sind gegebenenfalls die Auswirkungen zurückgenommener oder überarbeiteter Inventare auf die geltende kommunale Grundordnung?
3.3 Wie hoch sind die voraussichtlichen Kosten für den Kanton und die Gemeinden für die Verbesserung dieses amtlichen Vollzugsdefizits?
Chur, 19. Oktober 2022
Metzger, Dürler, Gort, Adank, Brandenburger, Butzerin, Candrian, Casutt, Cortesi, Della Cà, Favre Accola, Grass, Hefti, Hug, Koch, Krättli, Lehner, Menghini-Inauen, Morf, Rauch, Roffler, Salis, Sgier, Stocker, Weber