Der Grosse Rat hat in der Augustsession 2021 das Gesetz über die Pensionskasse (PKGR) teilrevidiert und die Vorsorge der kantonalen Mitarbeitenden deutlich verbessert. Von den erhöhten Arbeitgeberbeiträgen profitieren auch die Mitglieder der Regierung, weshalb sich eine Revision dieser Regelung aufdrängt.
Für die Mitglieder der Regierung gilt das Gesetz über die Gehälter und die berufliche Vorsorge der Mitglieder der Regierung (GGVR). Dieses sieht in Art. 8 ein abgestuftes Ruhegehalt vor, welches lebenslänglich ausbezahlt wird, solange das von einem ehemaligen Regierungsmitglied erzielte Einkommen nicht das Gehalt eines amtierenden Mitglieds übersteigt.
Solche Ruhegehaltsregelungen waren früher in zahlreichen Kantonen und noch heute beim Bundesrat üblich und rechtfertigten sich insbesondere vor dem Hintergrund der in Graubünden geltenden Amtszeitbeschränkung, die nur wenige Kantone kennen.
Die meisten Kantone sind nun aber in der jüngsten Vergangenheit zu anderen Vorsorgelösungen für die Mitglieder der Regierung übergegangen.
An der Amtszeitbeschränkung der Mitglieder der Regierung soll festgehalten werden. Hingegen soll das Ruhegehalt nur bis zum Erreichen des Pensionsalters ausgerichtet werden. An der Kürzung des Ruhegehalts, soweit das Einkommen eines ehemaligen Regierungsmitglieds das Einkommen eines amtierenden Regierungsmitglieds übersteigt, ist festzuhalten.
Hiermit beauftragen die Unterzeichnenden die Regierung, dem Grossen Rat eine Änderung des Gesetzes über die Ruhegehälter der Mitglieder der Regierung zu unterbreiten, die inskünftig ein Ruhegehalt höchstens bis zum Eintritt ins Pensionsalter vorsieht.
Chur, 19. Oktober 2022
Kocher, Luzio, Cahenzli (Trin Mulin), Altmann, Berweger, Bundi, Censi, Claus, Hartmann, Hohl, Holzinger-Loretz, Jochum, Kasper, Kienz, Kuoni, Loi, Michael (Castasegna), Mittner, Natter, Pfäffli, Rodigari, Rüegg, Schutz, Stiffler, von Moos, Wieland