Bündner Tourismusdestinationen positionieren sich strategisch im Bereich Mountainbike, namentlich, aber nicht nur, auch das Oberengadin. Dort zum Bespiel wurde zwischen 2012 und 2019 mit dem Bau von drei Flowtrails in St. Moritz, Trails in Silvaplana und Zuoz, dem Ausbau der Berninaroute und der Instandsetzung und Optimierung von Wanderwegen ein gutes Grundangebot für den Mountainbikesport geschaffen. Seit 2020 ist es schwieriger geworden, neue Mountainbikeprojekte bewilligt zu erhalten. Gesuche wurden abgewiesen. Gemäss den Verantwortlichen von Tourismusdestinationen sollen namentlich das kantonale Amt für Umwelt und die Umweltschutzorganisationen das Fehlen von Planungsinstrumenten (Richtplan, Generelle Erschliessungspläne) bemängeln. Die Erstellung solcher Instrumente beziehungsweise deren Revision oder Ergänzung sowie die hierzu erforderlichen Beschlüsse von Gemeindeversammlungen / -parlamenten und in Urnenabstimmungen sowie das Genehmigungsverfahren der Regierung erweisen sich aber als ausserordentlich zeitraubend. Mehrere Jahre sind das absolute Minimum. Das führt dazu, dass man heute neue Projekte nur noch zögernd überhaupt initialisiert. In anderen Destinationen dürfte eine ähnliche Situation bestehen.
Der Mountainbikesport hat sich in den letzten Jahren rasant entwickelt. Ein Ende dieser Entwicklung ist nicht abzusehen. Die Anzahl Biker hat sich in den letzten Jahren vervielfacht.
Wir stellen der Regierung in diesem Zusammenhang folgende Fragen:
- Ist es bundesrechtlich nötig, dass zunächst regionale Richtpläne und kommunale Generelle Erschliessungspläne zu erstellen sind, bevor Bewilligungen für neue Mountainbiketrails erteilt werden können?
- Wenn ja, wie liesse sich das Verfahren für die Realisierung dieser Pläne auf ein bürokratisch und zeitlich absolutes Minimum reduzieren?
- Wenn nein, warum verlangt der Kanton denn heute im Gegensatz zu früher (bis 2019) zunächst diese Pläne?
- Ist die Regierung bereit, im Rahmen des übergeordneten Rechts die heutigen Rechtsgrundlagen (Bewilligungsvoraussetzungen, Verfahrensabläufe) rasch einer Überprüfung zu unterziehen und sofern möglich auf Verordnungsstufe Massnahmen umzusetzen oder notwendigenfalls auf Gesetzesstufe einen Vorschlag zu unterbreiten, um die erwünschte Effizienz zu erreichen?
Chur, 19. Oktober 2022
Metzger, Berweger, Binkert, Altmann, Bachmann, Bavier, Bergamin, Berther, Bettinaglio, Biert, Bleuler-Jenny, Brandenburger, Butzerin, Candrian, Casutt, Censi, Collenberg, Cortesi, Crameri, Danuser (Cazis), Della Cà, Derungs, Dürler, Epp, Furger, Gansner, Gort, Grass, Hartmann, Hefti, Hohl, Hug, Jochum, Kasper, Kienz, Koch, Kocher, Krättli, Lamprecht, Lehner, Loepfe, Luzio, Maissen, Mani, Menghini-Inauen, Michael (Castasegna), Morf, Nicolay, Pfäffli, Rauch, Roffler, Salis, Schutz, Sgier, Tomaschett, Ulber, Walser, Weber, Wieland, Zanetti (Sent)