In Folge der nationalen Abstimmung des 3. März 2013 bezüglich Revision des Raumplanungsgesetzes hat der Bundesrat dieses Gesetz am 1. Mai 2014 in Kraft gesetzt. Seither ist einige Zeit vergangen und vielen Bündner Gemeinden und Grundeigentümern ist erst viel später bewusst geworden, was dieses Gesetz alles für Auswirkungen hat.
In Graubünden haben fast 70 Gemeinden geschätzte 100 Hektaren Bauland auszuzonen. Gehen wir von einem durchschnittlichen Quadratmeterpreis von 200 Franken aus, so haben wir einen Verlust von 200 Millionen Franken.
Liegt tatsächlich eine Auszonung vor, muss diese rechtlich zudem als materielle Enteignung qualifiziert werden, damit ein Entschädigungsanspruch besteht. Eine materielle Enteignung ist dann gegeben, wenn der bisherige oder der zukünftige Gebrauch des Grundstückes besonders stark eingeschränkt ist. Dies trifft nur auf die wenigsten auszuzonenden Bauparzellen zu und somit kann schon jetzt gesagt werden, dass die meisten zukünftigen enteigneten Grundeigentümer keine Entschädigung kriegen werden.
Der Umstand, dass ein grosser Teil der bald zu enteignenden Grundeigentümer sich dessen wohl nicht bewusst ist, da stets beschwichtigt wurde und auf eine etwaige Entschädigung hingewiesen wird, ist nicht befriedigend und irreführend.
Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen gelangen die Unterzeichnenden mit folgenden Fragen an die Regierung:
- Wie schätzt die Regierung ein, wie gross der Anteil der zu enteignenden Grundeigentümer ist, die keine Entschädigung erhalten werden?
- Wie und wann gedenkt die Regierung diesen Umstand dieser hoch emotionalen Angelegenheit offen zu kommunizieren?
Chur, 7. Dezember 2022
Luzio, Bergamin, Saratz Cazin, Altmann, Beeli, Berther, Berweger, Brandenburger, Bundi, Cahenzli (Trin Mulin), Censi, Claus, Collenberg, Crameri, Danuser (Chur), Della Cà, Derungs, Epp, Furger, Gansner, Hartmann, Hohl, Holzinger-Loretz, Hug, Jochum, Kasper, Kienz, Koch, Kocher, Kuoni, Lamprecht, Loi, Mani, Menghini-Inauen, Michael (Donat), Natter, Pfäffli, Righetti, Rodigari, Rüegg, Schutz, Sgier, Spagnolatti, Stiffler, Thür-Suter, Tomaschett, Ulber, Wieland