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Session: 07.12.2022

Vor wenigen Wochen haben der Bund und die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für das Berggebiet (SAB) einen neuen Leitfaden zur Wohnbauförderung im Berggebiet vorgestellt.

  1. Wie beurteilt die Regierung den neuen Leitfaden des Bundes zur Wohnbauförderung im Berggebiet?
  2. Wie kann der Kanton die Gemeinden bei der Umsetzung dieses Leitfadens unterstützen?
  3. Welche Mittel und Massnahmen hat der Kanton zur Verfügung für die Wohnbauförderung im Berggebiet?
  4. Ist die Regierung bereit, eine aktive Rolle bei der Wohnbauförderung im Berggebiet einzunehmen, um die dezentrale Besiedlung zu unterstützen?

Chur, 7. Dezember 2022

Roffler, Messmer-Blumer, Loi, Adank, Altmann, Bardill, Baselgia, Beeli, Bettinaglio, Biert, Bischof, Bleuler-Jenny, Brandenburger, Brunold, Bürgi-Büchel, Butzerin, Cahenzli-Philipp (Untervaz), Candrian, Casutt, Collenberg, Cortesi, Crameri, Degiacomi, Della Cà, Dietrich, Dürler, Epp, Favre Accola, Furger, Gansner, Gartmann-Albin, Gort, Grass, Hartmann, Hefti, Holzinger-Loretz, Hug, Kasper, Kocher, Lamprecht, Lehner, Luzio, Mani, Menghini-Inauen, Michael (Donat), Morf, Perl, Preisig, Rauch, Rusch Nigg, Rutishauser, Salis, Sax, Schneider, Schutz, Sgier, Stocker, Tanner, Weber, Zanetti (Sent), Zindel

Antwort der Regierung

Zu Frage 1: Die Regierung erachtet den neusten Leitfaden als eine gute und umfassende Übersicht, die auf Hilfsmittel, Dokumentationen und Praxisbeispiele hinweist, die konkret aufzeigen, wie unterschiedliche Massnahmen im Wohnungsbau ergriffen und umgesetzt werden können, um insbesondere ein genügendes Wohnangebot zu angemessenen Preisen bereitzustellen. Es existieren aber auch noch weitere Leitfäden, namentlich einer des Wirtschaftsforums Graubünden oder im Bereich des sozialen Wohnungsbaus. Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) stellt auf seiner Website eine sehr grosse Auswahl an Dokumentationen bereit (unter der Rubrik Wohnungspolitik und Wohnraumförderung).

Zu Fragen 2 und 3: Der Kanton verfügt über verschiedene Grundlagen, damit Massnahmen im Wohnungsbau umgesetzt werden können. Im Kantonalen Richtplan sind Leitsätze zum "Schaffen und Erhalten von Wohnraum für Einheimische" festgelegt. Trotz Pflicht zur Reduktion überdimensionierter Bauzonen gemäss RPG1 sind noch viele ungenutzte Bauzonenreserven vorhanden; mit deren Mobilisierung und einer aktiven Bodenpolitik kann die Wohnbautätigkeit insgesamt gefördert werden. Beispielsweise hat jüngst die Gemeinde Celerina im Dezember 2022 ein Wohnraumförderungsgesetz mit griffigen Massnahmen verabschiedet. Der Kanton unterstützt daneben mit den Verbesserungen der Wohnverhältnisse im Berggebiet (WS) den Erwerb und die Sanierung von Wohnbauten im Berggebiet zugunsten der einkommensschwachen Bevölkerung. Weitere Fördermittel werden auf Bundesebene bereitgestellt (fonds de roulement für zinsgünstige Darlehen, Rückbürgschaften bei der Hypothekar-Bürgschaftsgenossenschaft hbg, Bürgschaften für Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger EGW). In Bezug auf den angesprochenen Leitfaden kann der Kanton insbesondere in der Raumplanung beraten und ist auch bereit, in Arbeitsgruppen zu unterstützen. Eine aktive Bodenpolitik betreffend die Schaffung von Wohnraum ist allerdings Aufgabe der Gemeinden. Der Kanton verfügt nicht über die finanzrechtlichen Vorgaben, um selbst vergünstigten Wohnraum zu realisieren oder Land dafür in den Gemeinden zu erwerben und vergünstigt abzugeben (dazu sei auf die Antwort der Regierung vom 24. Februar 2022 zur Anfrage Horrer betreffend Areal Sennhof Chur und Baurechtsverträge des Kantons verwiesen).

Zu Frage 4: Der Kanton ist auf diesem Gebiet bereits aktiv. Mit der WS stehen jährlich 1,3 Millionen Franken (der Grosse Rat könnte gemäss Gesetz Finanzmittel bis max. 1,8 Millionen Franken festlegen) an Beiträgen für die Sanierung oder den Erwerb von Wohneigentum in der Bergzone des Kantons zur Verfügung. Damit können rund 20 Vorhaben jährlich gefördert werden (im Schnitt entspricht dies einem Beitrag von rund 65 000 Franken an Investitionskosten von rund 700 000 Franken). Bis vor rund zwei drei Jahren hätten noch mehr Vorhaben gefördert werden können, wenn mehr Mittel zur Verfügung gestanden hätten. In der letzten Zeit reichten die Mittel aus; die Gesuche reduzierten sich vor allem deshalb, weil die Baukosten in die Höhe kletterten, so dass die Finanzierbarkeit erschwert wurde. Die Anzahl Gesuche und damit auch die Anzahl geförderter Vorhaben könnten jedoch erhöht werden, wenn – neben der Bereitstellung von mehr Finanzmitteln und Personalressourcen – die Einkommens- und Vermögensgrenzen nach oben angepasst würden. Sowohl für die Anhebung der Finanzmittelbegrenzung als auch für die Erhöhung der Einkommens- und Vermögensgrenzen bedürfte es einer Gesetzesrevision durch den Grossen Rat.

Direkt steuernde Massnahmen sind aufgrund der lokal sehr unterschiedlichen Wechselwirkungen zwischen Wohnungsmix, Arbeitsmarkt, Bevölkerungsentwicklung, Nachfrage nach Zweitwohnungen, Wohnungsleerstandsquote, touristischer Attraktivität, Preisniveau und verfügbarem Bauland etc. letztlich vorab auf kommunaler Ebene zu bestimmen.

8. Februar 2023