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Session: 07.12.2022

Die kritische Situation der Energieversorgung für den Winter 2022/23 zeigt, dass wir jede Kilowattstunde, die wir einsparen können, einsparen müssen. Es ist zwar genügend Potenzial vorhanden, um die Schweiz langfristig mit erneuerbaren Energien zu versorgen. Die Energie muss aber in allen Bereichen effizient verwendet und jede Technologie entlang ihrer Stärken eingesetzt werden.

Im Bereich Elektrizität besteht ein sehr grosses Effizienzpotenzial im Bereich der Elektroheizungen. Das Amt für Wirtschaft und Tourismus Graubünden teilte im Oktober mit, dass ein Grossteil der Bündner Gebäude mit Heizöl, Holz und Elektrizität beheizt wird. Die Daten gehen aus dem Eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister hervor. Diejenigen Gebäude, welche mit Elektroheizungen beheizt werden, sind für einen nicht zu unterschätzenden Anteil an den 1215 GWh Stromverbrauch pro Jahr im Bereich Haushalte, Gewerbe & Industrie und Dienstleistungen verantwortlich (Energiestatistik Kanton Graubünden 2018).

Die Elektroheizungen sind sehr ineffizient im Vergleich zu Wärmepumpen. Alleine die Umstellung einer zentralen Elektroheizung auf eine Luft-/Wasserwärmepumpe kann bereits Einsparungen von 60 Prozent und höher mit sich bringen. Andere Technologien wie Holz, Fernwärme oder solare Wärme können den Einsatz der wertvollen elektrischen Energie ganz substituieren. Die Elektroheizungen müssen darum ersetzt werden durch effizientere und klimaschonende Technologien.

Der Bund sieht im Rahmen des Energiegesetzes und des «Bundesgesetzes über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit» (indirekter Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative) ein Impulsprogramm von CHF 200 Mio./a für den Ersatz von Wärmeerzeugungsanlagen vor. Das auf zehn Jahre befristete Impulsprogramm ist sowohl für den Ersatz fossiler Heizungen, wie auch für ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen und Effizienzmassnahmen vorgesehen.

Die Unterzeichneten beauftragen darum die Regierung, die nötigen Massnahmen zu treffen, damit die Sanierungsrate der Elektroheizungen erhöht werden kann, so dass der Anteil Elektroheizungen in Graubünden bis im Jahr 2030 gegen Null sinken wird. Für die Beschleunigung sollen weitere Anreize für den freiwilligen Ersatz der Elektroheizungen durch die Bauherrschaft geschaffen werden. Die Anreize sollen bis 2030 begrenzt werden und die betroffenen Liegenschaftsbesitzenden sollen aktiv informiert werden.

Chur, 7. Dezember 2022

Mazzetta, Danuser (Chur), Hartmann, Altmann, Atanes, Bardill, Baselgia, Berther, Biert, Bischof, Bisculm Jörg, Bleuler-Jenny, Cahenzli-Philipp (Untervaz), Degiacomi, Della Cà, Gansner, Gartmann-Albin, Gredig, Hofmann, Hohl, Kappeler, Kohler, Kreiliger, Müller, Nicolay, Pajic, Perl, Preisig, Rageth, Rettich, Rusch Nigg, Rutishauser, Saratz Cazin, von Ballmoos, Walser, Wilhelm, Zindel

Antwort der Regierung

Das Energiegesetz des Kantons Graubünden (BEG; BR 820.200) beinhaltet seit 2011 bei den Bauvorschriften ein Verbot für die Installation von neuen, ortsfesten, elektrischen Widerstandsheizungen (Art. 10 BEG). Es ist unbestritten, dass Elektro­heizungen energetisch sehr ineffizient sind und ein grosses Sparpotenzial aufweisen. Deshalb hatte die Regierung im Rahmen der Vernehmlassung zur Revision des BEG, die im Januar 2021 in Kraft getreten ist, eine Sanierungspflicht für Elektrohei­zungen mit einer Übergangspflicht von 15 Jahren vorgeschlagen. Dieser Ansatz fand seitens der Vernehmlassungsteilnehmenden wenig Unterstützung, weshalb die Re­gierung in der Botschaft an den Grossen Rat darauf verzichtet hat. Im Rahmen der Vorberatung in der Kommission für Umwelt, Verkehr und Energie (KUVE) hat eine Minderheit diesen Vorschlag, der sich mit den Mustervorschriften der Kantone (MuKEn 2014) deckt, wieder eingebracht. Dieser Antrag hat der Grosse Rat in der Beratung vom 20. Februar 2020 mit 70 Ja- und 23 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt (vgl. GRP Februarsession 2020, S. 690).

Beim Ersatz von Elektroheizungen ist zwischen zentralen und dezentralen Systemen zu unterscheiden. Die Regierung ist überzeugt, dass, bedingt durch die gestiegenen Elektrizitätspreise und die grosszügigen Förderbeiträge, die zentralen Elektroheizun­gen in den nächsten Jahren ersetzt werden, da diese Umrüstung in den allermeisten Fällen wirtschaftlich und baulich einfach zu bewerkstelligen ist. Der Ersatz von de­zentralen Elektroheizungen hingegen bedingt eine relativ grosse Eingriffstiefe ins Ge­bäude, weil zusätzlich ein wassergeführtes Wärmeverteilsystem (Radiatoren, Boden­heizung) eingebaut werden muss. Dies führt dazu, dass die Wohnungen während der Sanierung nicht genutzt werden können. Daher wird der Ersatz von dezentralen Systemen in den meisten Fällen erst angegangen, wenn sie sich mit anderen anste­henden Sanierungsarbeiten wie Bad- oder Küchensanierungen oder Gesamterneue­rungen verbinden lassen. Um diesen Umstand zu berücksichtigen, werden beim Er­satz von dezentralen Elektroheizungen nicht nur der Wärmeerzeuger, sondern auch das notwendige Wärmeverteilsystem grosszügig gefördert (Art. 20 BEG und Art. 46 der Energieverordnung des Kantons Graubünden [BEV; BR 820.210]). Zusätzlich werden diese Beiträge aufgrund des kantonalen Aktionsplans Green Deal (AGD) ver­doppelt. Diese Förderung zeigt Wirkung: So wurden 2022 Förderbeiträge an den Er­satz von 120 dezentralen und 37 zentralen Elektroheizungen zugesichert.

Das Amt für Energie und Verkehr weist kontinuierlich bei Veranstaltungen wie z.B. "Die Zukunft Ihrer Liegenschaft beginnt jetzt" auf die bestehenden Förderprogramme hin (Art. 32 BEG). Ferner sind die bereits langjährig existierenden Förderprogramme den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sowie den Installationsfirmen be­kannt. Nebst dem kantonalen Förderprogramm existiert ein Programm von energie­schweiz (www.makeheatsimple.ch), welches seit mehreren Jahren von Bund und Kanton beworben wird. Mittels Fernsteuerung der Wärmeerzeugung können bis 60 Prozent Energie eingespart werden. Da im Kanton Graubünden viele Elektroheizun­gen in Ferienwohnungen installiert sind, besteht diesbezüglich ein grosses Potenzial.

Die mit dem Auftrag geforderten Anreize wie Förderbeiträge, Sensibilisierung und Stromsparanwendungen sind bereits weitestgehend vorhanden. Bei den neuen MuKEn 2025 wird das Modul Elektroheizungen wiederum enthalten sein, welches eine Sanierungspflicht vorsieht.

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vor­liegenden Auftrag wie folgt abzuändern:

Die Regierung wird beauftragt, im Rahmen der nächsten Teilrevision des Energiege­setzes des Kantons Graubünden (BEG; BR 820.200) das Modul betreffend Elektro­heizungen aus den zukünftigen Mustervorschriften der Energiedirektorenkonferenz (MuKEn 2025) zur Vernehmlassung zu unterbreiten.

1. März 2023