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Session: 15.02.2023

Seit der Inkraftsetzung des neuen Kulturförderungskonzepts (KfK) per 2021 stehen dem Bündner Kulturschaffen zusätzliche Mittel zur Verfügung. Die Zeichen stehen gut, dass die Kultur als erneuerbarer Rohstoff in Graubünden spriesst, sei dies in Ausstellungen, auf Bühnen, in den Strassen, in Waldlichtungen, in Gemeindesälen, in Museen, in Garagen, in leerstehenden Ställen, in off-Spaces, in Musikkellern, in Galerien oder anderswo.

Nach der Halbzeit des gegenwärtig gültigen Kulturförderungskonzeptes stellen sich aber für viele Kulturschaffende Fragen. Die erforderliche Anpassung der strategischen Ausrichtung ist beim Amt für Kultur (AfK) bislang zu wenig auszumachen. Die Kritik lässt sich in folgenden Punkten zusammenfassen:

  • Unklare Anforderungen für die Gesuche führen zu überbordendem Verwaltungsaufwand und Verzögerungen bei der Mittelvergabe.
  • Die Anforderungen bezüglich Eigenleistungen sind oft nicht klar und es werden tiefe Beiträge gesprochen (eher 10 Prozent des Budgets anstatt der möglichen 25 Prozent).
  • Fehlende Klarheit bezüglich Zielsetzung der verschiedenen Förderinstrumente: z. B. Förderung über Leistungsvereinbarungen/Förderung über Einzelprojekte.
  • Lange Bearbeitungszeit von Gesuchen.

Die Unterzeichnenden möchten von der Regierung deshalb wissen:

  1. Wann erhält das Amt für Kultur die notwendigen Ressourcen, um den veränderten Ansprüchen an die Kulturförderung seit Inkraftsetzung von KfG und KfK Rechnung zu tragen?
  2. Welche Massnahmen unternimmt das Amt für Kultur, um einen Wechsel zu erreichen:

    a. von der Kontrollorientierung zur Förderorientierung,

    b. von der Defizitgarantie zum Förderbeitrag?

  3. Welches Vorgehen (Evaluation KfK 2021-2024, Projektgruppe, Partizipation, Milestones, Öffentlichkeitsarbeit) ist für die Erarbeitung des KfK 2025-2028 geplant?

Chur, 15. Februar 2023

Bardill, Saratz Cazin, Kocher, Atanes, Bachmann, Baselgia, Biert, Bischof, Bisculm Jörg, Bleuler-Jenny, Cahenzli-Philipp (Untervaz), Danuser (Chur), Dietrich, Furger, Gartmann-Albin, Hoch, Hofmann, Mazzetta, Müller, Nicolay, Pajic, Perl, Preisig, Rusch Nigg, Rutishauser, Spagnolatti, von Ballmoos, Zaugg-Ettlin

Antwort der Regierung

Mit dem revidierten Gesetz über die Förderung der Kultur (KFG) wurde vom Grossen Rat die Erarbeitung eines umfassenden Kulturförderungskonzepts (KFK) beschlossen. Dieses wurde in einem breit abgestützten partizipativen Prozess unter Mitwirkung der Kulturkommission sowie zahlreicher kultureller und kulturnaher Organisationen für die Periode 2021‒2024 erarbeitet. Das KFG samt Verordnung, das Finanzhaushaltsgesetz, das Reglement für die Ausrichtung von Beiträgen aus der Spezialfinanzierung Landeslotterie sowie das KFK sind für die kantonale Kulturförderung bindend. Die strategische Ausrichtung orientiert sich an den im KFK definierten Förderschwerpunkten, Zielen und Massnahmen. Das KFK gibt detailliert Auskunft über Förderinstrumente und Rahmenbedingungen. Zu prüfen, ob die Fördergesuche den Vorgaben entsprechen, gehört zu den Kernaufgaben des Amts für Kultur (AfK). Leider fiel das Inkrafttreten des KFK zeitlich mit der Covid-Pandemie zusammen, die einen unvorhergesehenen und grossen Mehraufwand für die Kulturförderung mit sich brachte (Vorgaben Bund, Bearbeitung von 362 Gesuchen für Ausfallentschädigungen, Transformationsprojekte etc. im Umfang von ca. 11 Mio. Franken). Die von der Pandemie stark betroffenen Akteure in der Kultur haben den Effort des AfK begrüsst und verdankt. Zudem gab es im AfK personelle Ausfälle durch Mutterschaft und Krankheit. In dieser Zeit kam es vereinzelt zu längeren Bearbeitungszeiten von Gesuchen. Durch zeitnahes Einstellen temporärer Mitarbeitender und Pensenerhöhung sorgte das AfK dafür, dass es dem Arbeitsanfall gerecht werden konnte. Zudem war das AfK bestrebt, die Umsetzung des KFK trotz allem planmässig voranzutreiben. So wurden mit 41 Kulturinstitutionen Leistungsvereinbarungen abgeschlossen, 54 Projektbeiträge gesprochen, ein Filmförderungskonzept erarbeitet und mit den Verantwortlichen in der Regionalentwicklung sowie dem Amt für Wirtschaft und Tourismus betreffend Evaluierung von Synergiepotential Kontakt aufgenommen. Im Zuge des Regierungsprogramms 2021‒2024 ist aktuell eine umfassende Kulturplattform in Erarbeitung, welche auch einen Veranstaltungskalender beinhalten wird. Damit wird ein weiteres Ziel des KFK erreicht.

Zu Frage 1: Eine Stellenerhöhung um 50 % ist durch interne Umdispositionen erfolgt. Zudem kann das AfK bei Bedarf weiterhin auf die Unterstützung temporärer Mitarbeitenden zurückgreifen. Eine Ausweitung der Personalressourcen wird geprüft.

Zu Frage 2 a.: Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und Regeln zu überprüfen, ist zentrale Aufgabe des AfK. Damit wird die Nachvollziehbarkeit und Chancengleichheit in der Kulturförderung sichergestellt. Dies steht nicht im Widerspruch zur Förderorientierung.

Zu Frage 2 b.: Gemäss Art. 9 Abs. 3 KFG unterstützt der Kanton "keine Projekte oder Kulturinstitutionen, die hauptsächlich gewinnorientiert" sind. Defizitgarantien für Projektbeiträge gewährleisten dies. Bei Defizitgarantien aus Landeslotteriemitteln können bis zu zwei Drittel des gesprochenen Betrags als Vorschuss ausbezahlt werden um die Liquidität zu ermöglichen. Bei Leistungsvereinbarungen und Projektbeiträgen aus dem allgemeinen Staatshaushalt werden Beiträge als Teilzahlungen entrichtet, sofern die Leistungen erbracht und nachgewiesen werden (Art. 51 Abs. 2 der Finanzhaushaltsverordnung). Mit Regierungsbeschluss vom 13. Dezember 2022 (Prot. Nr. 983/2022) wurde das AfK im Zuge der Aufgaben- und Leistungsüberprüfung beauftragt, die Digitalisierung des Beitragsprozesses im Bereich der Kulturbeiträge umzusetzen. Gleichzeitig ist eine stärkere Pauschalierung der Beiträge zu prüfen.

Zu Frage 3: Mit der Planung betr. KFK 2025‒2028 wurde im Herbst 2022 begonnen. Im 2. Quartal 2023 werden Kulturakteure zum aktuellen KFK befragt. Aufgrund der Ergebnisse wird das KFK 2025‒2028 unter Einbezug der kantonalen Kulturkommission sowie der Kulturinstitutionen erarbeitet. Auch eine Öffentlichkeitsarbeit wird geplant. Das KFK wird voraussichtlich dem Grossen Rat in der Oktobersession 2024 zur Genehmigung vorgelegt.

26. April 2023