Das neue Bundesgesetz über Velowege (Veloweggesetz) sorgt für bessere und sicherere Velowege, indem die Kantone zur Planung und Realisierung von Velowegnetzen verpflichtet werden.
Mit dem Ja zum Bundesbeschluss über die Velowege hat sich die Stimmbevölkerung im Herbst 2018 dafür ausgesprochen, dass der Bund die Kantone bei den Velowegen unterstützt. Das Parlament hat das dazu gehörende Gesetz am 18. März 2022 verabschiedet und der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. Dezember 2022 beschlossen, dass das neue Gesetz auf den 1. Januar 2023 in Kraft tritt.
Die mit dem Gesetz verbundenen Verbesserungen sollen ein gutes und sicheres Velowegnetz schaffen und den Verkehr entflechten. Auto-, Velo- und Fussverkehr sollen sich so weniger ins Gehege kommen und somit Unfälle vermieden werden. Gleichzeitig fördert es die Bewegung und damit auch die Gesundheit der Bevölkerung.
Mit dem Veloweggesetz werden die Kantone verpflichtet, Velowegnetze zu planen und zu verwirklichen. Es enthält im Sinne von übergeordneten Planungsgrundsätzen zudem Qualitätsziele (zusammenhängend, direkt, sicher, homogen, attraktiv). Im Engadin und in anderen Talschaften des Kantons fehlen bis heute Velowegnetze, welche den Qualitätszielen entsprechen. Diese sind aber nicht nur für die Bevölkerung, sondern in unserem Tourismuskanton mit dem wachsenden E-Bike-Trend auch von grosser touristischer und somit wirtschaftlicher Bedeutung für den ganzen Kanton.
Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen und in Ergänzung zum Auftrag Cahenzli-Philipp vom Oktober 2021 gelangen die Unterzeichnenden mit folgenden Fragen an die Regierung:
- Wie ist der Stand bei der Umsetzung des Auftrags Cahenzli-Philipp und wie sieht der Planungshorizont für ein durchgängiges Velowegnetz im Kanton Graubünden und im speziellen im Oberengadin aus?
- Wie kann auf Grund des neuen Veloweggesetzes der Bund hilfreich einbezogen werden, um die Umsetzung in dem nicht ganz einfachen Gebiet des Kantons und da wiederum im Speziellen im BLN Gebiet Oberengadin zu begleiten und zu beschleunigen?
- Ist die Regierung bereit, das Thema eines durchgängigen Velowegnetzes nicht nur im Alltagsverkehr, sondern auch im Tourismusverkehr zügig anzugehen und eine Prioritätenliste der zu planenden und umzusetzenden Velowege zu erarbeiten?
- Erachtet es die Regierung als sinnvoll, den Bund möglichst rasch in die Planung und Erarbeitung von durchgängigen Velowegnetzten in Gebieten mit hohem Koordinationsaufwand (BLN-Gebiete, Platzmangel etc.) einzubeziehen? Wenn Ja, wird die Regierung eine entsprechende Anfrage rasch an den Bund richten?
Chur, 15. Februar 2023
Binkert, Metzger, Pfäffli, Bachmann, Bardill, Baselgia, Berweger, Bischof, Bisculm Jörg, Bleuler-Jenny, Brunold, Bundi, Cahenzli-Philipp (Untervaz), Candrian, Censi, Collenberg, Crameri, Degiacomi, Derungs, Dietrich, Dürler, Epp, Feuerstein, Furger, Gansner, Gredig, Heini, Hoch, Jochum, Kohler, Lamprecht, Loepfe, Luzio, Maissen, Mani, Michael (Donat), Nicolay, Oesch, Pajic, Preisig, Rageth, Rettich, Righetti, Rusch Nigg, Rutishauser, Salis, Saratz Cazin, Sax, Schneider, Schutz, Spagnolatti, Ulber, von Ballmoos, von Tscharner, Wieland, Zanetti (Sent), Zaugg-Ettlin