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Session: 15.02.2023

In unserem Kanton werden ca. 40 000 GVE (Grossvieheinheiten) gehalten, die täglich mit ihrer Ausscheidung potenzielle Biomasse für Biogas produzieren. Eine GVE produziert ungefähr 5-15 KW pro Tag, je nachdem wie frisch vergärt wird und welche Technologie man anwendet. Mit der Berücksichtigung des Abzugs der Weide- und Alpzeit kommt man auf ca. 250 Produktionstage. Dies ergibt eine Gasmenge von 50-150 Millionen KW. Der Grossteil des Gases wird in den Wintermonaten produziert. Die von den Landwirten im Sommer eingelagerten Futtermittel (Heu, Silage, Mais, etc.), welche im Winter verfüttert werden, dienen quasi als «Energie-Speicher». Zusätzlich bindet die Produktion von Energie aus der Biomasse die unerwünschten Gase wie Methan und Ammoniak und macht die Landwirtschaft umweltfreundlicher. Biogas ist sehr gut geeignet um Heizungen oder auch Motoren zu betreiben. Bis heute wird nur ein kleiner Teil genutzt (unter 5 Prozent gesamtschweizerisch, in Graubünden noch weniger).

Vor diesem Hintergrund wollen die Unterzeichnenden von der Regierung wissen:

  1. Sieht die Regierung die Möglichkeit, mehr Biogas aus der Landwirtschaft zu nutzen?
  2. Gibt es Möglichkeiten, Biogas dezentral zu produzieren, zu sammeln, zu reinigen und zentral zu nutzen?
  3. Wäre Biogas in gewissen Bereichen ein realer Ersatz zu Erdgas?
  4. Würde die Regierung ein grösseres Pilotprojekt finanziell unterstützen, das in diese Richtung gehen würde?

Chur, 15. Februar 2023

Lamprecht, Sgier, Hohl, Altmann, Bachmann, Bardill, Baselgia, Beeli, Berther, Biert, Binkert, Bischof, Bisculm Jörg, Bleuler-Jenny, Brunold, Cahenzli-Philipp (Untervaz), Casutt, Censi, Collenberg, Crameri, Degiacomi, Della Cà, Derungs, Dietrich, Epp, Feuerstein, Föhn, Furger, Gansner, Gredig, Hartmann, Heim, Hoch, Jochum, Kappeler, Kienz, Kohler, Kreiliger, Laim, Loi, Luzio, Maissen, Mani, Mazzetta, Messmer-Blumer, Michael (Donat), Nicolay, Pajic, Pfäffli, Rageth, Rettich, Righetti, Roffler, Rusch Nigg, Saratz Cazin, Sax, Schutz, Sgier, Spagnolatti, Tanner, Ulber, von Ballmoos, von Tscharner, Wieland, Zanetti (Sent)

Antwort der Regierung

Der Bund fördert Biogasanlagen seit dem Oktober 2021 mit maximal 60 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten (Art. 27 des Energiegesetzes [EnG; SR 730.0]), wobei der Investitionsbeitrag vom Anlagetyp abhängig ist. Neben einem Investitionsbeitrag kann auch ein Betriebskostenbeitrag (Art. 33a EnG) beantragt werden. Das realistische Strompotenzial aus Grüngut, Abfällen aus Lebensmitteln und Hofdünger beträgt gemäss einer Potentialanalyse im Kanton Graubünden 12 Gigawattstunden (Botschaft zum Strombericht Heft Nr. 6/2012–2013, S. 350). Davon werden heute rund 4 GWh genutzt. Die in der Anfrage erwähnten Zahlen sind nur bereits mit Bezug auf Hofdünger um einen wesentlichen Faktor höher geschätzt (bis zu Faktor 12). Dabei handelt es sich um eine theoretische Betrachtung, welche die Verteilung des Hofdüngers auf den Kanton nicht berücksichtigt.

Zu Frage 1: Der Kanton Graubünden unterstützt im Rahmen des Projekts "Klimaneutrale Landwirtschaft Graubünden" bereits heute Projekte, welche praxistaugliche Lösungen und Antworten auf die drängenden Fragen des Klimaschutzes in der Bündner Landwirtschaft erarbeiten. Projekte im Bereich Biogasanlagen sind dabei auch vertreten.

Zu Fragen 2 und 3: Die Technologien sind bekannt. Wenn Biogas ins Gasnetz eingespeist wird, muss dieses vorher mittels einer technischen Anlage gereinigt werden, um den Qualitätsanforderungen zu genügen. Das Gasnetz ist liberalisiert, eine Abnehmerin oder ein Abnehmer für Biogas müsste zunächst gefunden werden. Wie sinnvoll eine dezentrale Sammlung und Reinigung sowie eine zentrale Einspeisung von Biogas ist, müsste vertieft werden. Sehr wahrscheinlich könnte eine dezentrale Sammlung/Reinigung mit einer zentralen Einspeisung nicht kostendeckend betrieben werden. Das gilt wohl selbst mit einer zentralen Reinigung. Das theoretisch vorhandene Potenzial des Biogases ist ein Zehntel des heute benötigten Erdgases im Kanton. Deshalb ist Biogas kein realer Ersatz zu Erdgas.

Zu Frage 4: Im Kanton Graubünden können im Rahmen von Pilot- und Demonstrationsanlagen Biogasanlagen gefördert werden, wenn diese Anlagen der Erforschung und der Erprobung erneuerbarer Energien oder energiesparender Systeme dienen (Art. 23 des Energiegesetzes des Kantons Graubünden [BEG; BR 820.200]). Eine generelle Förderzusage für ein nicht konkretisiertes Projekt kann im Rahmen dieser Anfrage nicht erfolgen. Ein entsprechendes Fördergesuch kann beim Kanton und allenfalls beim Bund eingereicht werden. Dieses ist vor einer allfälligen Beitragsgewährung hinsichtlich der Förderkriterien zu überprüfen.

26. April 2023