Bereits vor mehr als zehn Jahren beschäftigte sich der Grosse Rat mit dem Thema Geldwäscherei im Bündner Immobilienhandel (Anfrage Müller [Davos Platz] betreffend Geldwäscherei im Bündner Immobilienhandel vom 1.9.2011). Anlass hierzu bildete der Jahresbericht 2010 des Bundesamtes für Polizei fedpol, welches eine hohe Anfälligkeit des schweizerischen Immobiliensektors auf Geldwäscherei erkannte. Wie ein Fall um einen Wohnungskauf in St. Moritz zeigt, ist dieses Thema heute nicht weniger aktuell. So war jüngst den Medien zu entnehmen, dass ein ehemaliger, unter schwerem Korruptionsverdacht stehender venezolanischer Vizeminister im Juli 2019 über das Betreibungs- und Konkursamt Maloja in St. Moritz eine Wohnung für 6 Millionen Franken ersteigern konnte. Dass über kantonale Behörden relativ einfach Geld gewaschen werden kann, ist weder im Interesse der Bürger/innen, der Gemeinden noch des Kantons.
Gemäss geltendem Recht (Art. 26 Abs. 2 EGzStPO) können Mitglieder von kantonalen Behörden und kantonale Mitarbeitende nur dann von Amtes wegen zu verfolgende strafbare Handlungen, von denen sie während ihrer amtlichen Tätigkeit erfahren haben, zur Anzeige bringen, wenn sie vorgängig von ihrer Aufsichtsbehörde vom Amtsgeheimnis entbunden wurden. Eine Meldepflicht gilt lediglich, wenn bereichsspezifische Regelungen dies vorsehen und nur für Delikte im jeweiligen Sachbereich.
Die Regelungen zeigen: Bei Verdacht auf Geldwäscherei kann ein Behördenmitglied – im obgenannten Fall der Konkursbeamte – dies nicht ohne Weiteres melden. Eine Situation, die nicht nur für die betroffenen Behördenmitglieder unbefriedigend ist, sondern auch für den Kanton Graubünden. Es muss im Interesse des Kantons sein, für Geldwäscherei unattraktiv zu sein. Ein vereinfachtes Melderecht für Behördenmitglieder bei Verdachtsfällen könnte dabei ein hilfreiches Instrument bilden.
Die Unterzeichnenden fordern die Regierung dazu auf:
- Handlungsspielräume des Kantons im Kampf gegen die Geldwäscherei aufzuzeigen;
- Gesetzeslücken in Bezug auf Geldwäscherei zu ermitteln und mögliche Revisionsvorschläge aufzuzeigen;
- Gesetzeslücken zu Melderechten und -pflichten für Behördenmitglieder über sachspezifische Delikte hinausgehend zu ermitteln und mögliche Revisionsvorschläge aufzuzeigen.
Chur, 15. Februar 2023
Rusch Nigg, Oesch, Preisig, Atanes, Bachmann, Bardill, Baselgia, Bavier, Biert, Bischof, Bisculm Jörg, Bleuler-Jenny, Cahenzli-Philipp (Untervaz), Danuser (Chur), Degiacomi, Dietrich, Furger, Gansner, Gartmann-Albin, Gredig, Hoch, Hofmann, Kappeler, Kreiliger, Mazzetta, Müller, Nicolay, Pajic, Perl, Rageth, Rettich, Righetti, Rutishauser, Spagnolatti, von Ballmoos, Zaugg-Ettlin