Die Investitionen in die Strassen Graubündens waren in den letzten Jahren anhaltend hoch. Gute Strassen sind das Rückgrat eines gut erschlossenen Kantons. Dies soll auch in Zukunft sichergestellt werden.
Die Spezialfinanzierung Strassen führt seit 2014 ein Guthaben von CHF 100 Millionen und höher (ab 2016 wurde das Guthaben bei CHF 100 Millionen plafoniert). In den letzten Jahren wurde wegen hoher Investitionen immer wieder ein Abbau dieses Guthabens budgetiert. Realisiert wurde die Reduktion des Guthabens jedoch nie. Im Jahr 2021 wurde der Jahres-Überschuss der Spezialfinanzierung Strassen von rund CHF 6,3 Millionen an den allgemeinen Finanzbereich übertragen. Es entsteht der Eindruck, dass die erhobenen Strassenverkehrssteuern aktuell für die Spezialfinanzierung selbst bei grosszügiger Investitionsplanung zu hoch erscheinen.
Parallel dazu weist aktuell ein klarer und rascher Trend bei der Anschaffung von neuen Fahrzeugen weg von kraftstoffbetriebenen Fahrzeugen hin zu reinen Elektro-, Plug-In-Hybridfahrzeugen und weiteren Fahrzeugen mit alternativen Antrieben.
Das aktuell geltende Regime mit der Bemessungsgrundlage Hubraum verbunden mit Rabatten bei der Motorfahrzeugsteuer ist weder zeitgemäss noch zukunftstauglich. Andere Kantone haben sich der Thematik schon länger angenommen. In Anbetracht der Dynamik am Markt tut auch Graubünden gut daran, diese Thematik zeitnah anzugehen.
Im Aktionsplan Green Deal ist als Massnahme KS V-2.3 die Ökologisierung der Motorfahrzeugsteuer zwar ohnehin geplant, mit dem Ziel, die Umstellung auf alternative Antriebe zu beschleunigen. Gemäss der Antwort der Regierung auf die «Fraktionsanfrage GLP betreffend Umsetzung AGD Etappe II» wäre es jedoch denkbar, den AGD II weiter zu etappieren, was auch die Möglichkeit schaffen würde, den Umbau der Verkehrssteuern zu priorisieren.
Die Unterzeichnenden fordern die Regierung entsprechend auf:
- Dem Grossen Rat als separate Etappe des AGD II und mit zeitlicher Priorität eine Botschaft zum ganzheitlichen Umbau der Strassenverkehrssteuer zu unterbreiten.
- Die neue Strassenverkehrssteuer so auszugestalten, dass
a) die nötigen Investitionen in unser Strassennetz weiterhin gewährleistet sind;
b) Einnahmen und Ausgaben jedoch perspektivisch im Gleichgewicht sind;
c) die Steuer die Faktoren langfristige Ertragsstabilität, ökologische Lenkungswirkung (allenfalls auch via Sunset Legislation) und Technologieneutralität angemessen berücksichtigt.
Chur, 15. Februar 2023
Hohl, Koch, Schneider, Adank, Altmann, Brandenburger, Censi, Claus, Della Cà, Derungs, Föhn, Furger, Gansner, Gort, Grass, Jochum, Kasper, Kienz, Lamprecht, Loepfe, Loi, Luzio, Menghini-Inauen, Michael (Castasegna), Righetti, Rüegg, Schutz, Spagnolatti, Stiffler, Stocker, von Tscharner, Wieland