Die EU-Gesetzgebung für Drohnen wird in der Schweiz ab 1.1.2023 übernommen, bis 31.8.2023 gilt noch eine Übergangsfrist, während dieser noch nach alter Gesetzgebung geflogen werden kann.
Für die Forschung im Gebirge sind dabei vor allem folgende gesetzliche Neuerungen extrem einschneidend und gefährden die Erfüllung von Leistungsvereinbarungen und Aufträgen:
- Flughöhe von 120 m über dem Gelände darf nicht überschritten werden.
- Es dürfen bereits ab der Gewichtsklasse > 900 g (A2) in der offenen Kategorie keinerlei unbeteiligte Personen überflogen werden.
- Mindestabstand vom 150 m zu Wohn-/Gewerbe-/Industrie- und Erholungsgebieten.
Aufgrund der gesetzlichen Neuerungen ist ein sinnvoller und effizienter Einsatz von Vermessungsdrohnen in den Bergen nicht mehr möglich. Am SLF in Davos, Teil der Eidgenössischen Forschungsanstalt WSL und damit des ETH-Bereichs, werden seit 2015 Drohnen sehr erfolgreich für die Forschung und für praktische Anwendungen eingesetzt. Dazu gehören folgende Einsätze:
- Überwachung von potenziellen Schadensereignissen (Bergstürze, Lawinen, Murgänge, Steinschläge), oft auch im Auftrag des AWN Kanton Graubünden, von Gemeinden oder Ämtern anderer Gebirgskantone (z. B. am Piz Buin Pitschen oder in Brienz).
- Dokumentation von Ereignissen (Lawinen, Murgänge, Steinschläge, Bergstürze, Sturmschäden), oft im Auftrag des Kantons oder von Ingenieurbüros.
- Kartierung der Schneehöhenverteilung für die Planung und Evaluation von Lawinenschutzbauten, ebenfalls oft im Auftrag des Kantons, von Gemeinden oder Ingenieurbüros.
- Zahlreiche Forschungsprojekte, welche für die Kalibrierung und Validierung von Modellen auf präzise Drohnenvermessungen angewiesen sind.
Zwar soll es laut BAZL möglich sein, spezielle Bewilligungen (z. B. PDRA oder SORA) zu beantragen. Allerdings ist dieser Prozess zurzeit sehr unklar, da wichtige Informationen seitens BAZL fehlen. Effiziente Befliegungen sind jedoch nicht möglich, wenn für jeden (auch wetterabhängigen) Flug in einem bürokratischen Prozess eine Bewilligung eingeholt werden muss. Die Gefahr besteht nun, dass das SLF Aufträge für Praxis und Forschung ab September 2023 nicht mehr erfüllen kann, da zum aktuellen Zeitpunkt auch nicht bekannt ist, wie es mit verhältnismässigem Aufwand und innerhalb sinnvoller Frist zu Bewilligungen kommt.
Die Unterzeichnenden fragen die Bündner Regierung an:
- Ist diese Problematik und die damit einhergehende Einschränkung der Forschungsaktivität im Kanton Graubünden wie der technischen Drohnen-Entwicklung im Allgemeinen der Bündner Regierung bekannt?
- Ist die Bündner Regierung bereit, sich beim BAZL dafür einzusetzen, dass dieses die für die Gebirgsländer notwendigen Gesetzesrevisionen der EU-Gesetzgebung Drohnen beantragt?
- Ist die Regierung bereit, sich beim BAZL für eine unkomplizierte und möglichst dauerhafte Ausnahmebewilligung für Forschungsinstitute oder für ein pragmatisches Meldeverfahren einzusetzen, damit diese ihren (auch öffentlichen) Aufträgen und Leistungsvereinbarungen nachkommen können?
Klosters, 15. Juni 2023
Favre Accola, Wilhelm, Mani, Adank, Atanes, Bärtsch, Bavier, Beeli, Bergamin, Berweger, Biert, Bischof, Bisculm Jörg, Bleuler-Jenny, Brandenburger, Brunold, Bundi, Butzerin, Cahenzli-Philipp (Untervaz), Candrian, Casutt, Cola Casaulta, Cortesi, Danuser (Cazis), Degiacomi, Della Cà, Derungs, Dietrich, Dürler, Epp, Föhn, Furger, Gansner, Gartmann-Albin, Gort, Grass, Gredig, Hartmann, Hoch, Hofmann, Hug, Krättli, Kreiliger, Lamprecht, Lehner, Loepfe, Luzio, Menghini-Inauen, Morf, Preisig, Rageth, Rauch, Roffler, Rusch Nigg, Rutishauser, Said Bucher, Salis, Sax, Schutz, Sgier, Stocker, Tanner, von Ballmoos, von Tscharner, Wieland, Zanetti (Sent)