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Session: 15.06.2023

Die Erfolgsrechnung des Kantons GR schliesst für das Jahr 2022 überdurchschnittlich gut ab. Dazu beigetragen hat u. a. auch die Gewinnausschüttung der Schweizerischen Landeslotterie. Ihrem Jahresbericht 2022 kann entnommen werden, dass der Kanton GR im vergangenen Jahr CHF 14.18 Mio. erhielt, während im Jahr 2018 noch CHF 10.47 Mio. ausgeschüttet wurden. Die Regierung erwähnt auf Seite 250 ihrer Jahresrechnung, dass im Bereich der Spezialfinanzierung der Landeslotterie ein Einnahmenüberschuss resultiert.

Die Mittelverwendung des Kantons aus den Geldern der Landeslotterie sah im Jahre 2022 folgendermassen aus:

Beitrag an die Kultur                                          CHF 7 860 278

Beitrag an Denkmalpflege                                 CHF 1 509 120

Beitrag an den Sport                                          CHF 3 911 815

Auf der Homepage des EKUD sind noch weitere kleinere Beiträge aufgeführt, wie z. B. der Beitrag an Jugend und Erziehung von CHF 319 068, die in dieser Zusammenstellung nicht ins Gewicht fallen.

Der ganze Gewinnanteil der Landeslotterie fliesst immer ein Jahr verzögert in die Kantonsrechnung ein, d. h. der Anteil des Gewinns von Swisslos des Jahres 2021 fliesst in die Kantonsrechnung 2022 ein. Davon werden 70 Prozent der Spezialfinanzierung Landeslotterie (Rechnungsrubrik 4271) und 30 Prozent der Spezialfinanzierung Sport (Rechnungsrubrik 4273) zugeteilt. Diese Aufteilung erfolgt gemäss Art. 38 des Finanzhaushaltsgesetzes.

Weiter kann der Jahresrechnung des Kantons GR auf Seite 403 entnommen werden, dass in der Spezialfinanzierung Sport ein Guthaben von CHF 10 137 780 vorliegt, wovon – gemäss Auskunft des EKUD – CHF 2 411 780 bereits zugesichert sind, d. h. CHF 7 726 037 frei verfügbar sind.  

Die 44 kantonalen Sportverbände mit ihren 730 Sportvereinen leisten in unserer Gesellschaft einen wesentlichen Beitrag zur Gesundheitsförderung und Prävention und letztlich auch zum lokalen Vereinsleben. Müssten die Gemeinden für die freiwillig geleistete Jugendförderung eine aufsuchende Jugendarbeit installieren, hätte dies für sie unbezahlbare Kosten zur Folge.

Der Bündner Verband für Sport (BVS) mit seinen 44 Sportverbänden und 72 000 Mitgliedern erhält vom Kanton eine gute Million Franken pro Jahr für die Sportförderung. Diese Million wird unter den 44 Sportverbänden aufgeteilt. Während sich die Einnahmen aus der Landeslotterie in den letzten 10 Jahren wesentlich erhöht haben, sind die Beiträge an die kantonalen Sportverbände in etwa gleich hoch geblieben.

Die Kosten für die Sportförderung sind jedoch infolge der Teuerung über die letzten Jahre gestiegen und die Sportvereine müssen heute Geld für Leistungen aufbringen, die in der Vergangenheit gratis oder wesentlich günstiger waren (z. B. Reservationen für Skipisten, Turnhallen, Kunsteisbahnen etc.). Aus der Sicht der 44 kantonalen Sportverbände macht es wenig Sinn, CHF 7.72 Mio. im Fonds der Spezialfinanzierung Sport zu äufnen, während die Sportverbände mit finanziellen Sorgen kämpfen.

Die Regierung wird beauftragt, die Gewinnausschüttung aus den Geldern der Landeslotterie an den Sport, analog den Beiträgen an die Kultur, anzugleichen und die jährlichen Beiträge an die Bündner Sportverbände signifikant zu erhöhen.

Klosters, 15. Juni 2023

Bavier, Sax, Candrian, Bachmann, Beeli, Berther, Bettinaglio, Binkert, Bischof, Bisculm Jörg, Brunold, Butzerin, Cahenzli-Philipp (Untervaz), Casutt, Censi, Cortesi, Dietrich, Epp, Favre Accola, Föhn, Furger, Gansner, Grass, Hartmann, Heini, Hohl, Holzinger-Loretz, Kappeler, Kohler, Krättli, Lamprecht, Lehner, Loi, Mani, Menghini-Inauen, Michael Beni (Donat), Oesch, Pfäffli, Rageth, Rauch, Righetti, Roffler, Rüegg, Said Bucher, Saratz Cazin, Schutz, Spagnolatti, Tanner, Thür-Suter, Tomaschett, von Ballmoos, Zanetti (Sent)

Antwort der Regierung

Der Kantonsanteil am Reingewinn der interkantonalen Landeslotterie (SWISSLOS) wird auf zwei Spezialfinanzierungen (SF) verteilt. Gemäss Art. 38 Abs. 1 des Gesetzes über den Finanzhaushalt des Kantons Graubünden (Finanzhaushaltsgesetz; FHG; BR 710.100) fliessen fix 30 Prozent des jährlichen Kantonsanteils in die SF Sport (Rechnungsrubrik 4273). Die weiteren 70 Prozent des jährlichen Kantonsanteils werden der SF Landeslotterie (Rechnungsrubrik 4271) zugewiesen. In der SF Landeslotterie wird bei Bedarf mindestens je 30 Prozent für die Förderung der Kultur sowie für den Natur- und Heimatschutz zur Verfügung gestellt (Prozentzahlen beziehen sich auf den gesamten Kantonsanteil SWISSLOS). Über die Höhe dieser beiden Anteile sowie über den Restbetrag bzw. 10 Prozent des gesamten Kantonsanteils wie auch über die Mittelverwendung aus der SF Sport kann die Regierung abschliessend entscheiden. Diese Mittelaufteilung beschloss der Grosse Rat im Dezember 2012 mittels Teilrevision des FHG. Dabei wurde insbesondere der fixe Anteil für die SF Sport von 27 auf 30 Prozent erhöht. Eine erneute Anpassung der Aufteilung bzw. eine wie im Auftrag geforderte Angleichung der Ausschüttung ist aus Sicht der Regierung weder notwendig noch angezeigt. Durch die in den vergangenen Jahren stark gestiegenen Jahresgewinne der SWISSLOS erhöhten sich auch die verfügbaren Mittel der SF Sport, was sich auch im stetig höheren Bestand der SF Sport zeigt. Per Ende 2022 beträgt der Bestand der SF Sport 10,1 Millionen Franken bei offenen Zusicherungen von 2,4 Millionen. Die im Auftrag aufgeführten Beiträge an die Kultur von 7 860 278 Franken entsprechen den im 2022 erfolgten Zusicherungen gemäss SWISSLOS-Kategorien. Bei den Kultur-Zusicherungen sind unter anderem auch 2 Millionen aus dem Konto Beiträge im Kompetenzbereich der Regierung für das Projekt "500 Jahre Freistaat der Drei Bünde 1524/2024" enthalten. In der Jahresrechnung 2022 werden die im Berichtsjahr erfolgten Zahlungen ausgewiesen. Gestützt auf Art. 6 Lit. a des Gesetzes über die Förderung von Sport und Bewegung (Sportförderungsgesetzes; BR 470.000) wird den kantonalen Sportverbänden für die allgemeine Verbands- und Vereinsarbeit, für Ausbildungs- und Sportkurse aller Art zur Förderung des Breiten- und Leistungssports und der Jugendförderung ein jährlicher Pauschalbeitrag ausbezahlt. Die Gesamtsumme dieser Pauschalbeiträge wurde per 2010 von 800 000 Franken auf 1 Million erhöht und ist seither konstant. Seit 2010 ist der für die Sportförderung bestimme kantonale Anteil am Reingewinn von SWISSLOS um 43 Prozent von 2,988 Millionen auf 4,271 Millionen gestiegen. Gleichzeitig haben sich die gesprochenen Beiträge seither um knapp 35 Prozent erhöht. Hinzugekommen ist in dieser Zeit auch eine Leistungssportunterstützung an die Verbände resp. deren Leistungszentren von jährlich 750 000 Franken. Zugenommen hat in besagtem Zeitraum auch die Anzahl der Gesuche von jährlich 580 auf 852, was zu einer aktuell breiteren, direkten Unterstützung an die Vereine führt gegenüber dem früher höheren Anteil pauschaler Verbandsunterstützung. Im kantonalen Sportförderungskonzept von 2021 ist festgehalten, dass der Kanton beabsichtigt, die Verbände in der Weiterentwicklung zu unterstützen und den Bedarf und die Machbarkeit für die gemeinsame Nutzung von Ressourcen zu prüfen. Die Bündner Sportverbände wurden dazu bereits zu einem Workshop eingeladen. Die Regierung ist bereit, unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus diesen Arbeiten zusammen mit den Sportverbänden eine Erhöhung der Pauschalbeiträge an die kantonalen Sportverbände im Sinne des Auftrags umzusetzen. In Anbetracht dessen, dass in vielen grossen Verbänden ein wesentlicher Anteil der Pauschalbeiträge in den Leistungssport fliesst und die diesbezügliche Unterstützung in den letzten Jahren signifikant erhöht wurde, wäre eine allfällige Beitragserhöhung verbunden mit der Erwartung, dass davon insbesondere der Breitensport stärker profitiert.

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag betreffend die Angleichung der Gewinnausschüttung aus den Geldern der Landeslotterie an den Sport, analog den Beiträgen an die Kultur, abzulehnen und betreffend die Erhöhung der jährlichen Beiträge an die Bündner Sportverbände zu überweisen.

31. August 2023