Der Kanton Graubünden sieht in Art. 38 im Steuergesetz die Möglichkeit vor, dass vom steuerbaren Einkommen für Kinder Abzüge gemacht werden können. Obwohl die SP die Entlastung von Familien klar unterstützt, ist das System der Abzüge vom steuerbaren Einkommen nicht unumstritten, weil es in den Auswirkungen höhere Einkommen wohlmehr entlastet als mittlere und tiefere Einkommen.
Ein anderer Ansatz wären Kinderabzüge, die nicht vom steuerbaren Einkommen, sondern vom Steuerbetrag gemacht werden können. Dieses System wird in der Tendenz kleine und mittlere Einkommen stärker entlasten. Ein solcher Systemwechsel hätte aber nicht nur Auswirkungen auf die kantonale Steuergesetzgebung, sondern auch auf die entsprechenden Erlasse von Gemeinden und der Kirchen.
Die Unterzeichnenden ersuchen die Regierung deshalb um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. In welcher Höhe könnte ein Abzug vom Steuerbetrag gemacht werden, um die bisherigen Abzüge vom steuerbaren Einkommen zu ersetzen, d. h. welcher Äquivalenzbetrag pro Kind würde den heutigen Kinderabzügen entsprechen?
2. Welche Steuerausfälle hätte der Ersatz der bisherigen Kinderabzüge durch einen Abzug von Fr. 800.- pro Kind vom Steuerbetrag zur Folge?
3. Welches wären die Auswirkungen auf welche Einkommensgruppe, wenn pro Kind unabhängig davon, ob die Abzugsberechtigten eine steuerbares Einkommen ausweisen oder nicht – ein Abzug vom Steuerbetrag von Fr. 800.- gemacht werden kann resp. eine entsprechende Gutschrift gemacht wird?
4. Welche Auswirkungen hätte ein solcher Systemwechsel auf die Steuern der Gemeinden und der Kirchen?
Chur, 26. August 2009
Meyer Persili (Chur), Locher Benguerel, Thöny, Arquint, Bucher-Brini, Frigg-Walt, Gartmann-Albin, Jaag, Jäger, Menge, Peyer, Pfenninger, Pfiffner-Bearth, Trepp, Pedrini (Soazza)
Session: 26.08.2009
Vorstoss: dt Anfrage