Antrag mit Bewertungspflicht
Formulare
Prüfen Sie bitte, welche Formulare und Beilagen Sie einreichen müssen. Sie können die ausgefüllten Formulare im Anschluss hochladen.
Bei Investitionen
- Revidierte Ausführungspläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
- Formular "Baukostenabrechnung" oder Ihre eigene Baukostenabrechnung
- Kubische Berechnung (nur bei kubischen Veränderungen)
Bei Vermietung
Bei Stockwerkeigentum
- Reglement und Begründungserklärung mit Aufteilungsplänen in Farbe
- Adresse der Verwaltung und der Eigentümerinnen und Eigentümer
- Allenfalls Mehrkosten im Innenausbau
Bei Nutzungs- und Verwaltungsordnungen
- Nutzungs- und Verwaltungsordnung
Bei Baurecht
- Baurechtsvertrag und Baurechtszins
Bei Gastgewerbe
Einreichen
Reichen Sie nach Möglichkeit alle Formulare via Online-Upload ein. Bei einem Upload sind keine Unterschriften erforderlich.
Weiteres Vorgehen
Sie erhalten innerhalb von einem Monat nach der Einreichung der vollständigen Unterlagen einen Termin für die Objektbesichtigung. In der Regel wird Ihnen nach der Besichtigung die Bewertungsverfügung innerhalb von 30 Tagen zugestellt.
Gebühren
Die Gebühr mit Bewertungspflicht beträgt:
- für die erstmalige Bewertung eines Grundstücks sowie bei Neubauten 1,4 Promille des Neuwerts.
- bei Renovationen 1,3 Promille des aufgewendeten Betrages.
- bei Umwandlung in Stockwerkeigentum oder Miteigentum mit Nutzungs- und Verwaltungsordnung 0,3 Promille des Neuwerts.
Die entrichtende Gebühr beträgt minimal 150 Franken und maximal 15'000 Franken pro Grundstück. Für Stockwerkeinheiten beträgt die Gebühr minimal 30 Franken und maximal 15'000 Franken.
Für den Gebührenanteil ab 5'000 Franken wird ein Rabatt von 33,3 Prozent gewährt.
Detaillierte Gebührenordnung: siehe VAIB Art. 37.