Zur Stärkung der Compliance und der Integrität der Mitarbeitenden wurde mit der Teilrevision des Personalgesetzes die Grundlage zur Einrichtung einer unabhängigen Meldestelle für Missstände im Personalbereich geschaffen. Nachdem die Bündner Regierung im August die Meldestelle für Missstände bezeichnet hat, sind die diesbezüglichen Aufbauarbeiten nun abgeschlossen und die Meldestelle ist für die Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung, der Gerichte und der selbständigen kantonalen Anstalten (mit Ausnahme der Graubündner Kantonalbank) ab sofort erreichbar.
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