Navigation

Inhaltsbereich

Der Grosse Rat hat die Steuerfüsse für das Steuerjahr 2010 wie folgt festgelegt:

Steuerart Steuerfuss
Einkommens- und Vermögenssteuer (Kanton) 100%
Quellensteuer des Kantons 100%
Quellensteuer der Gemeinden 90%
Quellensteuer der Landeskirchen/Kirchgemeinden 13%
Gewinn- und Kapitalsteuer (Kanton) 100%
Zuschlagssteuer
(Gewinn- und Kapitalsteuer für Gemeinden)
99%
Kultussteuer
(Gewinn- und Kapitalsteuer für Landeskirchen)
10.5%