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Per 1. Januar 2014 geht die Erhebung der Quellensteuer von den Gemeinden auf den Kanton über. Gleichzeitig treten die revidierten Bestimmungen Quellensteuerverordnung des Bundes in Kraft. Alle relevanten Informationen zum Zuständigkeitswechsel und zur revidierten Quellensteuerverordnung werden ab sofort laufend auf der Homepage der Steuerverwaltung veröffentlicht.

Neuerungen auf 1. Januar 2014