Navigation

Inhaltsbereich

Fischereimanagement bedeutet die Hege und Pflege der Fische und ihres Lebensraums mit dem Ziel einer attraktiven Fischerei, wobei die Vorstellung was «attraktiv» bedeutet, weit auseinandergehen kann.

Ein ausgewogenes Fischereimanagement baut auf drei Pfeilern auf:
- Lebensraummanagement (Habitatshege)
- Entnahmemanagement (Reglementierung Fischereibetrieb)
- Besatzmanagement (Fischbesatz)

Einer der gesetzlich verankerten Aufgaben des Amts für Jagd und Fischerei (AJF) besteht daher darin, die Fischfauna und deren Lebensräume zu erhalten und zu verbessern sowie eine nachhaltige Nutzung des Fischbestandes durch die Angelfischerei zu gewährleisten. Zu diesem Zweck betreibt das AJF basierend auf einem Bewirtschaftungskonzept in verschiedenen Gewässern Fischbesatz.

Fischereibetrieb

Die Basis für die heute geltenden fischereilichen Bestimmungen bildet das vom Volk im Jahre 2000 angenommene und im Jahre 2002 eingeführte kantonale Fischereigesetz sowie die in den Jahren 2004 und 2014 vollzogenen Teilrevisionen.

Nebst Berücksichtigung des gesetzlichen Auftrages, ist das AJF bestrebt, die Reglementierung der Fischerei faktenbasiert zu gestalten und dabei einen ausgewogenen Ansatz zwischen fischereibiologischen, tierschützerischen und fischereilichen Ansprüchen zu verfolgen.

Entsprechend werden die Fischereibetriebsvorschriften alle 3 Jahre überprüft und unter Einbezug der Anliegen aus der Fischerbasis (verabschiedete Anträge der DV), neuen Erkenntnissen aus eigenen Felderhebungen und Beizug externer Studien bei Bedarf angepasst.

Die aktuell geltenden Regeln für die Ausübung der Fischerei in Graubünden finden sie hier.