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Der Kanton Graubünden verfügt mit rund 600 km Hauptstrassen und 800 km Verbindungsstrassen sowie über 1500 Kunstbauten (Brücken, Lehnenbrücken, Galerien und Tunnels) über ein weit verzweigtes Kantonsstrassennetz. Für den Gebirgskanton Graubünden mit seiner dezentralen Besiedlung sind gut funktionierende Verkehrswege gleichsam die Lebensadern.

Damit dieses Kantonsstrassennetz zukunftsgerichtet betrieben werden kann, sind stetige Investitionen in die bestehende Substanz und ein massvoller Ausbau zur Gewährleistung der Betriebssicherheit sowie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Lebensqualität der teils abgelegenen Regionen notwendig. Auf Grundlage des kantonalen Strassengesetzes (StrG) ist das Tiefbauamt Graubünden für die Projektierung, den Bau sowie für die Erhaltung und den Betrieb der Kantonsstrassen zuständig.

Die Kantonsstrassen werden nach dem aktuellen Stand der Bau- und Verkehrstechnik und unter Beachtung der zu erwartenden Nutzung projektiert und gebaut. Eine gute Einpassung in die bauliche und landschaftliche Umgebung sowie eine möglichst umweltschonende und wirtschaftliche Vorgehensweise sind dabei von hoher Priorität. Der Unterhalt der Kantonsstrassen umfasst alle Massnahmen, welche zur Erhaltung der Verkehrssicherheit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit der Kantonsstrassen gehören. Hierbei wird zwischen dem baulichen (Erhaltung der Strassen und Kunstbauten) und dem betrieblichen Unterhalt (Winterdienst, Reinigungsarbeiten, Grünpflege, etc.) unterschieden.