Klammerzusatz bei Bürgerrechtsänderung nach Gemeindefusionen – Hinweis auf Herkunft
Im Kanton Graubünden erhalten Personen mit Bürgerrecht von sich zusammenschliessenden Gemeinden das Bürgerrecht der neuen politischen Gemeinde. Seit Beginn dieses Jahres können sie jedoch innerhalb von drei Jahren nach der Fusion beim Zivilstandsamt ihres Heimatortes beantragen, dass im Personenstandsregister "Infostar" hinter dem neuen Bürgerrecht in Klammern der Name einer früheren Heimatgemeinde als Hinweis auf die Herkunft eingetragen wird. Der Eintrag erscheint in der Folge auch im Pass und in der Identitätskarte. Personen mit Bürgerrecht von Gemeinden, die sich vor dem 1. Januar 2018 zusammenschlossen, haben das Gesuch bis zum 31. Dezember 2020 zu stellen. Weitere Informationen erhalten Sie
hier.