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Das Bürgerrecht in sich zusammenschliessenden Gemeinden richtet sich nach der neuen politischen Gemeinde. Dadurch ändert sich für einen Teil der Bürgerinnen und Bürger einer fusionierten Gemeinde das Bürgerrecht. Seit 2018 steht diesen Personen das Recht zu, im Personenstandsregister den Namen einer ihrer früheren Heimatgemeinden in Klammern hinter dem neuen Bürgerrecht eintragen zu lassen; dies als Hinweis auf die Herkunft und ohne dass damit ein neues Bürgerrecht entsteht. Der Eintrag erscheint in der Folge auch im Pass und in der Identitätskarte.

Bei neuen Fusionen hat der entsprechende Antrag bis spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten des Zusammenschlusses gestellt zu werden. Bei Fusionen, die vor Ende 2017 abgeschlossen wurden, endete die Eingabefrist am 31. Dezember 2020.

Wenn Gemeinden wiederholt Teil eines Zusammenschlusses werden, besteht eine Wahlmöglichkeit zwischen den sich ablösenden Bürgerrechten. Voraussetzung dafür ist, die Familienherkunft bis zum betreffenden Heimatort nachzuweisen.

Beispiel: Wergenstein fusionierte 1923 mit Casti zu Casti-Wergenstein. Im 2021 folgte eine Fusion mit drei weiteren Gemeinden zu Muntogna da Schons. Personen, die aus Familien mit ursprünglichem Bürgerrecht Wergenstein stammen, haben die Wahl zwischen 'Muntogna da Schons (Casti-Wergenstein)' und 'Muntogna da Schons (Wergenstein)'.

Der Antrag ist unter Verwendung des amtlichen Formulars beim für den Heimatort zuständigen Zivilstandsamt einzureichen. Die Gebühren betragen CHF 75.- für eine Einzelperson und für jede zusätzliche in das Gesuch einbezogene Person weitere CHF 10.-. Ehepaare oder Personen, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, können ein gemeinsames Gesuch stellen. Der Miteinbezug minderjähriger Kinder in das Gesuch ist möglich.

Weitere Details können dem Informationsblock im zwingend zu verwendenden Antragsformular entnommen werden.