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Im Kanton Graubünden wurden die früheren siebzehn Vormundschaftsbehörden der Gemeinden per 1. Januar 2013 durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) des Kantons abgelöst. Am 1. Januar 2022 wurde die Organisationsstruktur der KESB aufgrund der zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnissen dahingehend angepasst, dass die KESB neu als einzige kantonale Behörde mit regionalen Zweigstellen ausgestaltet ist. Die KESB ist als kantonale Verwaltungsbehörde nach wie vor dem Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit (DJSG) des Kantons angegliedert und organisatorisch direkt der Leitung des Departements unterstellt. Die Rechtskontrolle wird durch das Kantonsgericht als Beschwerdeinstanz wahrgenommen.