Badewasserqualität in Freibädern
Foto: © ALT - Freibad mit Ausblick
Bei sonnigem und heissem Wetter, wie in diesem Sommer, werden die Freibäder gerne für eine erfrischende Abkühlung genutzt. Damit dem Badespass nichts im Wege steht, ist es wichtig, dass die Badegäste jederzeit ein Badewasser vorfinden, das den hygienischen Anforderungen der Trink-, Bade- und Duschwasserverordnung genügt. Und das auch bei maximaler Belegung der Freibäder.
Um den Badegast optimal zu schützen, stellt der Gesetzgeber Anforderungen an die Desinfektion und Qualität des Badewassers. Gegenüber dem Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (ALT) müssen die Badbetreiber entsprechende Fachkompetenz nachweisen können. Im Rahmen der Selbstkontrolle sind sie unter anderem dazu verpflichtet, regelmässige Untersuchungen an Badewasser vorzunehmen.
Im Juli und August 2023 haben die Wasserkontrolleure 36 Badebecken in 24 Bündner und Glarner Freibädern beprobt. Noch an Ort und Stelle wurde das Badewasser betreffend pH-Wert und Chlorgehalt amtlich geprüft und dann zur vertieften Analyse ins ALT-Labor gebracht. Dort wurden die Proben auf mikrobiologische und chemische Parameter hin untersucht, für die der Gesetzgeber Vorgaben macht. 15 der 36 Proben (42 %, Vorjahr: 55 %) mussten beanstandet werden. Dabei wurden die Anforderungen an den Chlorgehalt neunmal und an den pH-Wert fünfmal nicht eingehalten. Zudem wurde der Höchstwert für gebundenes Chlor, die Trübung und Trihalomethane je einmal, für Harnstoff zweimal und für Chlorat fünfmal überschritten.
13 der 24 kontrollierten Betriebe (54 %, Vorjahr: 64 %) wurden auf Grund der Abweichungen aufgefordert, die Selbstkontrolle zu verbessern, die Anlagensteuerung oder -technik zu optimieren und den Erfolg der ergriffenen Massnahmen mit Wasseranalysen zu bestätigen.