Hundekauf - Den Hund kennenlernen, bevor man ihn kauft
Bild: BLV/STS 2025
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesent (BLV) hat zusammen mit dem Schweizer Tierschutz (STS) eine Informationskampagne lanciert, die dem verantwortungsvollen Hundekäufer zeigt, worauf er beim Kauf eines Hundes achten muss.
Weiterführende Informationen finden Sie hier und in der entsprechenden Medienmitteilung vom BLV.
In diesem Zusammenhang weisen wir Sie darauf hin, dass die Tierschutzverordnung per 1. Februar 2025 angepasst wurde. Neu ist die gewerbliche Ein- und Durchfuhr von Hunden, die weniger als 15 Wochen alt sind, verboten. Davon ausgenommen sind Hundehalter, welche ihre neuen Familienmitglieder direkt beim Züchter abholen. In jedem Fall sind beim Kauf im Ausland die geltenden Importvorschriften zu beachten und die Mehrwertsteuer von 8.1% beim Zollamt zu entrichten.