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Schinken ist nicht gleich Schinken
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Wenn Schinken in der Speisekarte aufgeführt wird, kann dies ein unerwartetes und meist ungewolltes Täuschungspotenzial bergen. Denn die Anforderung, was sich Schinken nennen darf, ist nicht jedem, der Schinken anbietet, bekannt.

Der klassische Kochschinken ist ein Kochpökelprodukt und wird aus dem hinteren Teil des Schweines, eben dem so genannten Schinken, auch Stotzen, Schlögel oder Hinterkeule genannt, hergestellt. Wenn Fleisch von anderen Schweinepartien zur Herstellung genutzt wird, muss dies entsprechend deklariert werden. Um ein Beispiel zu nennen: Wenn aus der Schulter des Schweines ein Kochpökelerzeugnis hergestellt wird, lautet die Sachbezeichnung z. B. «Vorderschinken». Dasselbe gilt auch für Kochpökelwaren, welche von anderen Tierarten stammen, wie beispielsweise Pouletschinken. Hier ist es wichtig, dass die Tierart in der Sachbezeichnung erwähnt wird. Nach den Qualitätsleitsätzen für Fleisch und Fleischprodukte des Schweizer Fleischfachverbandes kann Hinterschinken, soweit zutreffend, auch die Bezeichnung Bauern-, Koch- oder Modelschinken tragen.

Von 32, im Frühjahr 2024 in Graubünden und Glarus getesteten Betrieben, bei denen es sich hauptsächlich um Gastronomiebetriebe handelte, haben zehn Betriebe in der Speisekarte oder auf dem Aushängeschild Mahlzeiten mit Schinken angeboten, verwendeten jedoch Vorderschinken, ein schinkenähnliches Produkt einer anderen Tierart (z. B. Trute) oder ein minderwertiges Schinkenimitat. Bei einem Betrieb kam es sogar vor, dass aus Mangel an Dokumenten resp. lückenhafter Rückverfolgbarkeit nicht belegt werden konnte, um was es sich bei dem Produkt handelte. Erfreulich ist jedoch, das 22 Betriebe die «Schinkenprodukte» richtig gekennzeichnet haben.