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Spuren von Pflanzenschutzmitteln auf Obst und Gemüse
Foto: © Link Parker - stock.adobe.com


Im In- und Ausland werden bei der Produktion von pflanzlichen Lebensmitteln fast immer chemische Hilfsstoffe eingesetzt, um Schadorganismen wie z. B. Insekten oder Schimmelpilze in Schach zu halten. 44 Obst- und Gemüseproben hat das ALT im Jahr 2024 auf Rückstände untersuchen lassen.

Die Anwendung von Agrochemikalien ist in der Gesetzgebung streng geregelt. So ist festgelegt, zu welchem Zeitpunkt, in welcher Dosierung und auf welcher Pflanzenart die Anwendung dieser Mittel erlaubt ist, um sicherzustellen, dass deren Rückstände im verzehrfähigen Produkt das erlaubte Mass nicht überschreiten.

Im Laufe des Jahres 2024 wurden von der amtlichen Lebensmittelkontrolle 20 Proben aus der Schweiz, 17 Proben aus der EU und sieben Proben aus Thailand erhoben. Dazu zählten zwölf Gemüse wie Salate und Spinat sowie 32 Früchte wie Beeren-, Stein- und Kernobst. Das Pestizidscreening an diesen 44 Proben wurde im Kantonalen Labor Zürich auf rund 450 Wirkstoffe durchgeführt.

Auch wenn keine Höchstwertüberschreitungen festgestellt wurden, mussten dennoch drei Beanstandungen ausgesprochen werden, die allesamt Schweizer Obst betrafen. Zum einen wurde auf Bio-Johannisbeeren ein Spritzmittel nachgewiesen, welches im Biolandbau nicht angewendet werden darf. Der Grund dafür war eine Abdrift des Wirkstoffs von einer Nachbarparzelle mit konventionellem Landbau. Zum anderen wurde auf Freilanderdbeeren ein für Erdbeeren nicht zugelassener Wirkstoff entdeckt, welcher ebenfalls beim Spritzen einer benachbarten Obstanlage, auf welcher das Mittel zugelassen war, durch den Wind verschleppt wurde. Zu guter Letzt wurden auf Äpfeln Rückstände eines Keimhemmers für Kartoffeln nachgewiesen. Die Abklärungen haben ergeben, dass die Äpfel für 24 Stunden in einem Raum zwischengelagert wurden, in welchem zwei Jahre zuvor Kartoffeln mit diesem Keimhemmer behandelt wurden.