Amt für Wirtschaft und Tourismus
Uffizi per economia e turissem
Ufficio dell'economia e del turismo
ProjektleiterTel. +41 81 257 23 72andreas.schleusser@awt.gr.ch
Falls die Aktivität gemäss RiskG bewilligungspflichtig ist, muss im Kanton des Wohnsitzes oder Sitz der Unternehmung ein Bewilligungsgesuch eingereicht werden. Das AWT wird die RiskG-Bewilligungen ausstellen und dem Bewilligungsinhaber zusammen mit der Bewilligungsgebühr von 100 Franken (Erstausstellung) respektive 50 Franken (Erneuerung) zustellen. Für Anbieter mit Wohnsitz oder Sitz in Graubünden gelten folgende Bewilligungsgesuche:
Digitales Bewilligungsgesuch gemäss RiskG für Bergführer, Bergführer-Aspiranten, Kletterlehrer, Schneesportlehrer, Wanderleiter und Leiter Wildwasserfahrten
Bewilligungsgesuch gemäss RiskG für Bergführer, Bergführer-Aspiranten, Kletterlehrer, Schneesportlehrer, Wanderleiter und Leiter Wildwasserfahrten
Bewilligungsgesuch für einen zertifizierten Betrieb
Verzeichnis Bundesamt für Sport über die RiskG-Bewilligungen
Merkblatt über die geregelten Aktivitäten Merkblatt für Bergführer und Bergführer-Aspiranten Merkblatt für Schneesportlehrer Merkblatt für Kletterlehrer Merkblatt für Wanderleiter Merkblatt für Leiter Wildwasserfahrten River-Rafting und Wildwasserfahrten in Graubünden - Übersicht Wildwasser-Schwierigkeitsgrade
Merkblatt für Bergführerinnen und Bergführer mit ausländischen Berufsqualifikationen Merkblatt für Schneesportlehrerinnen und Schneesportlehrer mit ausländischen Berufsqualifikationen Alle Merkblätter sind auch auffindbar auf der Seite Merkblätter und Links (admin.ch) vom Bundesamt für Sport BASPO