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Hinweis: Die Eingabefrist für Solidarbürgschaften ist am 31. August 2020 abgelaufen.

 

Die Einschränkungen aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) führen in zahlreichen Branchen dazu, dass die wirtschaftliche Leistungserbringung nicht mehr möglich ist. Die Massnahmen des Bundes werden auch von den Unternehmen im Kanton Graubünden rege beansprucht.

Um in Ergänzung dazu eine längerfristige Perspektive in Aussicht zu stellen, ist der Kanton bereit, subsidiär zum Bund Überbrückungskredite zu verbürgen. Die zusätzliche Kreditvergabe kommt erst dann zum Zug, wenn die Möglichkeiten auf Stufe Bund vollumfänglich ausgeschöpft wurden. Einzelunternehmen, Personengesellschaften und juristische Personen mit Sitz in Graubünden sollen mit den nachfolgend dargestellten subsidiären Massnahmen unterstützt werden, damit diese Krise überwunden werden kann.

Kontakt: covid@awt.gr.ch

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Phase 1: Vorkehrungen für Arbeitsausfälle treffen

Phase 2: COVID-19-Kredit / COVID-19-Kredit Plus gemäss Soforthilfe des Bundes

Phase 3: Überbrückungskredit COVID-19-GR / COVID-19-GR Plus des Kantons GR

  • Antragstellung des Unternehmens 

    • Antragsformular auf der Website herunterladen
    • Ausfüllen, ausdrucken, unterzeichnen
    • Antrag bei einer der teilnehmenden Banken (Hausbank) einreichen
  • Prüfung des Antrags durch die Bank

    • Branchenübliche Prüfung, ob die Voraussetzungen erfüllt sind
    • Dokumentierte Empfehlung an den Kanton
  • Kreditentscheid durch den Kanton

    • Bürgschaftsvertrag zwischen Kanton und Bank
  • Kreditvertrag zwischen Bank und Unternehmen

  • Auszahlung durch die Hausbank