Graubünden bietet auf die Bedürfnisse der Wirtschaft abgestimmte, attraktive Steuersätze und grosszügige Abschreibungen. Ordentlich besteuerte Firmen bezahlen 14.77 Prozent Steuern (in Prozent vom Reingewinn vor Steuern) oder im Falle einer Steuerbefreiung auf kantonaler Ebene nur 7.83 Prozent.
Auf den ersten Blick mag es überraschen, doch genau betrachtet gehört Graubünden für Unternehmen zu den wettbewerbsfähigsten Standorten der Welt: Am Bruttoinlandprodukt pro Arbeitsstunde gemessen ist die Schweiz eines der produktivsten Länder. Der geringe Administrationsaufwand, die im Vergleich zu Schweizer Metropolitanregionen tieferen Immobilien- und Lohnkosten sowie das unternehmerfreundliche politische Klima ergeben unter dem Strich ein herausragendes Preis-Leistungs-Verhältnis. Das bestätigen ansässige Unternehmen wie TRUMPF, Wittenstein, InfoRLife, Hamilton oder die EMS-Gruppe.
Graubünden rechnet sich auch steuerlich
Wenn sich Unternehmen in Graubünden neu ansiedeln oder bereits ansässig sind und sich betrieblich wesentlich neu ausrichten, kann der Kanton Steuererleichterungen von bis zu 100 Prozent während bis zu zehn Jahren gewähren. Steuerliche Vorbescheide (Rulings) geben finanzielle Planungssicherheit. Durch die mit der Steuerreform 2020 neu eingeführten Instrumente können innovative Unternehmen von weiteren Steuervorteilen profitieren. Die Patentbox mit einer Entlastung von bis zu 90 Prozent und der F&E Überabzug von bis zu 50 Prozent können zu einer maximalen Entlastung auf dem steuerbaren Gewinn von 55 Prozent führen, was in einem effektiven Gewinnsteuersatz von 11.1 Prozent resultiert. Der ordentliche Kapitalsteuersatz für Unternehmen beläuft sich auf 0.488 Prozent, für Unternehmen ohne Geschäftstätigkeit in der Schweiz auf 0.01 Prozent. Im Rahmen der Regionalpolitik kann der Bund industriellen Unternehmen und produktionsnahen Dienstleistungsbetrieben Steuererleichterungen gewähren für Vorhaben, die in einer Gemeinde der definierten Anwendungsgebiete realisiert werden.
Unternehmen in Graubünden profitieren von Steuervorzügen
- Steuerliche Vorbescheide (Rulings) über die Art der Besteuerung
- Gewinnsteuersatz von 14.77 Prozent vom Reingewinn vor Steuern
- Steuererleichterung auf Kantonsebene von bis zu 100 Prozent und bis zu 10 Jahren
- Bei 100 Prozent Steuererleichterung resultiert ein Gewinnsteuersatz von 7.83 Prozent vom Reingewinn vor Steuern (für maximal 10 Jahre)
- Befreiung von der Gewinnsteuer bei Steuererleichterung im Rahmen der Regionalpolitik vom Bund
- Patentbox mit einer Steuerentlastung von maximal 90 Prozent
- F&E Überabzug von maximal 50 Prozent
- Maximale Entlastung beim steuerbaren Gewinn von durch Patentbox und F&E Überabzug von maximal 55 Prozent resultiert in einem Gewinnsteuersatz von 11.1 Prozent vom Reingewinn vor Steuern
- Der ordentliche Kapitalsteuersatz beträgt 0.488 Prozent
- Ohne Geschäftstätigkeit in der Schweiz beträgt der Kapitalsteuersatz 0.01 Prozent
- Ermässigung für anrechenbares Eigenkapital für Patente, Beteiligungen und konzerninterne Darlehen
- Sofortabschreibungen von bis 100 Prozent auf Investitionen im Anschaffungs- oder Erstellungsjahr sowie im Folgejahr
Natürliche Personen in Graubünden profitieren von Steuervorzügen
- Sehr moderate Besteuerung von Einkommen und Kapital
- Bei einer Mindestbeteiligung von 10 Prozent am Kapital einer AG, GmbH oder Genossenschaft profitieren natürliche, im Kanton wohnhafte Personen von der Teilbesteuerung der Beteiligungserträge.
- Befreiung von der Erbschaftssteuer auf das Nachlassvermögen für Ehegatten und direkte Nachkommen
- Pauschalbesteuerung: Ausländische Personen, die in Graubünden wohnhaft und unbeschränkt steuerpflichtig sind, können unter gewissen Voraussetzungen nach Aufwand besteuert werden.