Digitale Transformation
Das Gesetz zur Förderung der digitalen Transformation in Graubünden (GDT) ist mit der dazugehörigen Verordnung zur Förderung der digitalen Transformation in Graubünden (VDT) von der Regierung auf den 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt worden.
Im Rahmen des Gesetzes zur Förderung der digitalen Transformation in Graubünden wurde am 10. Mai 2021 der Verein GRdigital als bereichsübergreifende Fachorganisation gegründet. Der Verein übernimmt zentrale Aufgaben zur Förderung der Digitalisierung in Graubünden. Der Kanton hat dazu mit dem Verein GRdigital einen Leistungsauftrag abgeschlossen.
Einreichung von Gesuchen
Derzeit können keine Gesuche mehr beim Verein GRdigital mittels Online-Formular eingegeben und angenommen werden. Grund ist, dass die bereits zugesicherten Beiträge sowie die Fördersummen, die mit den pendenten Gesuchen beantragt wurden, den Kredit von 40 Millionen Franken erreichen.
Wer ein Gesuch stellen will, muss deshalb zuerst telefonisch, per Mail oder per Kontaktformular an GRdigital gelangen, um über die Lage informiert zu werden.
Tel: +41 (0)81 250 69 11
E-Mail: info@grdigital.digital
Link zum Kontaktformular
Zur Förderung der digitalen Transformation im Kanton Graubünden besteht ein Kredit von 40 Millionen Franken. Die Regierung hat bis Mitte März 2025 gut 20 Millionen Franken für verschiedene Projekte und Vorhaben zugesichert. Daneben sind derzeit Gesuche pendent, mit welchen um Beiträge von über 20 Millionen ersucht wird. Zusammen mit den Verwaltungskosten für den Verein GRdigital wird somit die Höhe des Kredits bereits erreicht.
Zuerst müssen also die pendenten Gesuche geprüft und bearbeitet werden. Zeichnet sich ab, dass diese nicht oder nicht in vollem Umfang gefördert werden können, können neue Gesuche angenommen und bearbeitet werden.
Die Einreichung von Gesuchen bleibt somit weiterhin möglich, jedoch erst nach einer direkten Kontaktaufnahme mit GRdigital, damit die Gesuchstellenden umfassend aufgeklärt werden können, ob die Einreichung eines Gesuchs für sie noch sinnvoll erscheint.
Geförderte Gesuche
Informationen zu den bisher geförderten Gesuchen finden Sie bei GRdigital.
Förderkriterien
Die Regierung hat das Förderleitbild und die Förderkriterien genehmigt, auf deren Grundlage die Gesuche seitens GRdigital geprüft und beurteilt werden. Sie bilden auch Basis für den Förderentscheid der Regierung.
Förderleitbild
Förderkriterien
Rechtsgrundlage Kanton
Gesetz zur Förderung der digitalen Transformation in Graubünden (GDT)
Verordnung zur Förderung der digitalen Transformation in Graubünden (VDT)
Weitere Informationen zum Thema
Digitale Transformation in Graubünden, Februar 2018 (HTW Chur) (PDF)