Personenregister
Das kantonale Personenregister enthält die kommunalen Einwohnerregisterdaten, welche von den Gemeinden aktualisiert werden.
Die Regierung genehmigt gemäss Art. 23a Einwohnerregisterverordnung (ERV; BR 171.210) das Berechtigungskonzept für den Zugriff auf die Personendaten.
Das Berechtigungskonzept wurde mit dem Beschluss der Regierung vom 10. September 2024 genehmigt.