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Das Sozialamt erfüllt im Auftrag der Gemeinden die Aufgabe der persönlichen Sozialhilfe. Die Mitarbeitenden der regionalen Sozialdienste nehmen Aufgaben im Bereich der freiwilligen persönlichen und familiären Beratung sowie der wirtschaftlichen Sozialhilfe wahr.

Bei der Beratung und Betreuung von Flüchtlingen, vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen sowie vorläufig Aufgenommenen arbeiten die Mitarbeitenden insbesondere mit der Fachstelle Integration zusammen. Die Fachstelle Integration ist primär im Bereich der sprachlichen und der erstberuflichen Integration zuständig. Die regionalen Sozialdienste übernehmen die Aufgaben der finanziellen Existenzsicherung und der sozialen Integration. Darunter fallen Hilfestellungen bei alltäglichen Fragen im Bereich Wohnen, Gesundheit, Versicherungen, Zahlungs- und Vertragswesen, Freizeit oder Schule. Um diese Beratung wahrzunehmen, muss oftmals ein Dolmetscher beigezogen werden.

Die Beratungen kostenlos und vertraulich.

Kontakt

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung? Vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Bitte wenden Sie sich an den regionalen Sozialdienst in Ihrer Region.

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