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Sportveranstaltungen

  • Welche Bewilligungen sind für die Durchführung von Sportveranstaltungen erforderlich?
    Grundsätzlich sind kleinere und mittlere Sportveranstaltungen, welche sich auf einer Sportanlage abspielen, von der Gemeinde oder dem Sportanlagenbesitzer zu bewilligen.

    Motorsport-, Radsportveranstaltungen und sonstige Veranstaltungen auf der Strasse sind grundsätzlich bewilligungspflichtig und werden von der Kantonspolizei bewilligt.
    Das Gesuch muss spätestens einen Monat vor der Durchführung bei der Kantonspolizei Graubünden, Verkehrstechnik, Ringstrasse 2, 7001 Chur eingereicht werden. (Gesuch Sportveranstaltungen.pdf (gr.ch)

    Es besteht kein Anspruch auf die Bewilligung. Sie kann erteilt werden, wenn:
    - Die Veranstalter Gewähr bieten für einwandfreie Durchführung;
    - die Rücksicht auf den Verkehr es gestattet;
    - die nötigen Sicherheitsmassnahmen getroffen werden;
    - die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist
    - und ein sanitätsdienstliches Konzept vorliegt.

    Falls für die Durchführung der Sportveranstaltung Kantonsstrassen (Haupt- und Verbindungsstrassen) gesperrt oder übermässig genutzt werden, bedarf es einer Bewilligung des Tiefbauamtes Graubünden. Jede über den Gemeingebrauch hinausgehende Benützung oder Beanspruchung der Strassengrundstücke oder der Nebenanlagen von Nationalstrassen bedarf einer Bewilligung des Tiefbauamts (Art. 12 Abs. 1 des Strassengesetzes des Kantons Graubünden, StrG; BR 807.100).
    Das Kantonsstrassennetz ist ersichtlich unter -> www.tiefbauamt.gr.ch -> Strassennetz -> GIS-Karte

    Sportveranstaltungen, die im Wald organisiert werden und inkl. Zuschauer mehr als 300 Teilnehmende zählen, sind gemäss Richtlinien für die Durchführung von organisierten Veranstaltungen im Wald (BR 920.800) von der Gemeinde zu bewilligen. Veranstaltungen wie Variantenskifahrten, Ski-OL, Mountainbike-Rennen und dergleichen, müssen unabhängig von der Teilnehmer- und Zuschauerzahl bewilligt werden.
    -> Amt für Wald und Naturgefahren, www.awn.gr.ch -> Wald / Waldaufsicht / Richtlinien

    Für Bewilligungen wie bspw. die Ausschankbewilligung, Bewilligung für Unterhaltungslotterien (bspw. Tombola) im Zusammenhang mit der Sportveranstaltung ist die Gemeinde zuständig.

    Je nach Art und Grösse der Veranstaltung sind die Bewilligungen kostenpflichtig.
  • Wie muss sich ein Organisator einer Sportveranstaltung versichern?
    Bei der Durchführung einer Sportveranstaltung hat der Organisator eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Deren Deckungsumfang inkl. die zu versichernden Personen, ist auf den konkreten Einzelfall abzustimmen. Es ist Sache der Teilnehmenden eine ausreichende Unfallversicherung abzuschliessen.
  • Ab welcher Art und Grösse einer Sportveranstaltung muss ein Samariterposten gestellt werden?
    Das Reglement des Schweizerischen Samariterbundes und dessen Risikobeurteilung hilft Organisatoren von Sportveranstaltungen das Risiko abzuschätzen und basierend darauf über die Art und Grösse des Samariterpostens zu entscheiden (Microsoft Word - ZO_355_10_d_Handbuch_Postendienst_1308.doc (gr.ch). ).

    Zur Unterstützung bei der Risikoabschätzung können Veranstalter sich an Monica Thöny, Beauftragte Aus- und Weiterbildungskommission des Kantonalverbands Bündner Samariter, wenden (Aus- und Weiterbildungskommission | Kantonalverband Bündner Samaritervereine (kvbs.ch) ).