Aus Sicherheitsgründen gibt die Standeskanzlei die originalen Druckvorlagen für Wahlzettel nicht an Dritte ab. Dies zum Schutze der Wählenden aber auch der Parteien. Gültige Wahlzettel sind ausschliesslich die amtlichen Wahlzettel. Die Erfahrungen (auch aus anderen Kantonen) zeigen, dass ein gewisses Risiko besteht, dass Wählende verleitet werden könnten, ihnen durch Werbemitteln (Zeitung, Flyer etc.) zugehende Wahlzettel zu verwenden.