Teilrevision des kantonalen Jagdgesetzes und der kantonalen Jagdverordnung
Mit dem Vernehmlassungsentwurf zur
Teilrevision des kantonalen Jagdgesetzes und der kantonalen Jagdverordnung soll
die Hochjagd in den Monat Oktober verlängert werden. Dabei sollen auch
verschiedene Anliegen der Volksinitiative "Für eine naturverträgliche und
ethische Jagd" mitberücksichtigt werden. Abgeschafft werden soll die
Fallenjagd. Massvoll erhöht werden die Patentgebühren für die Hochjagd.
Eröffnung: 16.12.2015
Frist abgelaufen am: 22.02.2016
Vernehmlassungsdokumente