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Mit dem Vernehmlassungsentwurf zur Teilrevision des kantonalen Jagdgesetzes und der kantonalen Jagdverordnung soll die Hochjagd in den Monat Oktober verlängert werden. Dabei sollen auch verschiedene Anliegen der Volksinitiative "Für eine naturverträgliche und ethische Jagd" mitberücksichtigt werden. Abgeschafft werden soll die Fallenjagd. Massvoll erhöht werden die Patentgebühren für die Hochjagd.
Eröffnung: 16.12.2015
Frist abgelaufen am: 22.02.2016

Vernehmlassungsdokumente