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Die Regierung gibt den Entwurf für die Teilrevision des Gesetzes über die Unterstützung Bedürftiger frei. Die Revision behandelt die Verteilung von allfälligen Sozialhilfekosten von Schweizerinnen und Schweizern mit fahrender Lebensweise, die in einer Gemeinde des Kantons einen Standplatz nutzen. 

Es ist der Regierung ein Anliegen, dass die Schweizerinnen und Schweizer mit fahrender Lebensweise ihre Tradition und Kultur bewahren können. Zur Sicherstellung eines genügenden Angebots an Halte- bzw. Standplätzen sollen bei den betroffenen Gemeinden Anreize geschaffen werden. Deshalb soll im Gesetz über die Unterstützung Bedürftiger eine neue Regelung eingeführt werden: Allfällige Sozialhilfekosten, die in Zusammenhang mit einem Standplatz für Schweizerinnen und Schweizer mit fahrender Lebensweise entstehen, werden gerecht auf alle Gemeinden des Kantons verteilt. Damit wird vermieden, dass Gemeinden, die über einen Standplatz verfügen bzw. einen solchen anbieten, ungleich belastet werden.

Eröffnung: 7. Dezember 2023
Frist: 6. März 2024