Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte im Kanton Graubünden (Beschwerdeweg Grossratswahlen und formelle Bereinigungen)
Die Regierung gibt die Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte (Beschwerdeweg Grossratswahlen und formelle Bereinigungen) zur Vernehmlassung frei.
Hauptpunkt der Revision bildet die Neuregelung des Beschwerdewegs bei den Grossratswahlen. Beschwerden wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung der Grossratswahlen sollen künftig direkt beim Verwaltungsgericht resp. Obergericht als einziger kantonalen Instanz erhoben werden können. Daneben werden noch zwei formelle Bereinigungen vorgenommen.
Eröffnung: 15. Januar 2024
Frist: 15. April 2024