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Die Regierung verleiht den Bündner Kulturpreis an den Musiker Walter Lietha. Zudem schafft sie die gesetzlichen Voraussetzungen für Unterstützungsbeiträge in Bezug auf Ausbildungen im Pflegebereich.

Musiker Walter Lietha erhält Kulturpreis 2025

Die Regierung verleiht Walter Lietha aus Trin den Bündner Kulturpreis 2025. Der Preis ist mit 30 000 Franken dotiert. Der Dichter, Komponist, Sänger und Gitarrist aus Trin bereichert mit politisch prägnanten Liedern und virtuoser Musik das Lebensgefühl von drei Generationen. Als Verleger und leidenschaftlicher Büchersammler trägt er massgeblich zur Bewahrung der bündnerischen Kultur- und Kunstgeschichte bei. 

Im Weiteren vergibt die Regierung acht Anerkennungspreise und fünf Förderpreise in der Höhe von je 20 000 Franken.

Liste aller Preisträgerinnen und Preisträger 2025 

Musiker Walter Lietha

Foto: © Patrick Lindenmaier

Die Regierung verleiht Walter Lietha aus Trin den Bündner Kulturpreis 2025. 

Unterstützungsbeiträge für Ausbildungen und das Studium im Pflegebereich

Die Regierung hat die Teilrevision der Verordnung zum Gesetz über die Ausbildungsstätten im Gesundheits- und Sozialwesen genehmigt und damit die rechtliche Grundlage für die finanzielle Unterstützung von Auszubildenden und Studierenden im Pflegebereich geschaffen.

Die Unterstützungsbeiträge richten sich an Personen, die den Bildungsgang Pflege HF oder den Studiengang in Pflege FH absolvieren und ihren Wohnsitz im Kanton haben oder als Grenzgängerin oder Grenzgänger eine Erwerbstätigkeit im Kanton ausüben. Erstmalige Gesuche können für das Ausbildungs- beziehungsweise Studienjahr 2024/2025 mit Beginn im Herbstsemester 2024 ab sofort bis 31. März 2025 beim Amt für Höhere Bildung eingereicht werden: Gesuch Unterstützungsbeiträge Pflege

Die Regierung hat die Teilrevision der Verordnung zum Gesetz über die Ausbildungsstätten im Gesundheits- und Sozialwesen genehmigt und damit die rechtliche Grundlage für die finanzielle Unterstützung von Auszubildenden und Studierenden im Pflegebereich geschaffen.

Kantonsbeitrag für neue Räumlichkeiten für das Bildungszentrum Surselva

Das von der Regiun Surselva eingereichte Gesuch für das «Bildungszentrum Surselva Ilanz, Standortwechsel zum RhB-Areal Bahnhof Ilanz» wird als Phase II von der Regierung genehmigt.

Im Jahr 2020 hat die Regierung der Verlegung der Handelsschule Surselva und der Brückenangebote Vinavon als Abteilungen des Bildungszentrums Surselva auf das RhB-Areal beim Bahnhof in Ilanz als Grundsatzentscheid in Phase l zugestimmt. Phase II umfasst nun die neuen Räumlichkeiten im RhB-Gebäude und auch ein Turnhallenprovisorium.

Der Trägerschaft wird ein Baubeitrag von maximal 2 149 000 Franken, eine Vorschusszahlung für den Mietzins von insgesamt 3 496 000 Franken sowie einen zusätzlichen Baubeitrag an das geplante Turnhallenprovisorium von maximal 1 843 000 Franken zugesichert. Die Auszahlungen erfolgen unter Vorbehalt der Genehmigung der Budgetkredite durch den Grossen Rat.

Das von der Regiun Surselva eingereichte Gesuch für das «Bildungszentrum Surselva Ilanz, Standortwechsel zum RhB-Areal Bahnhof Ilanz» wird als Phase II von der Regierung genehmigt.

Grünes Licht für Steinschlagschutzprojekt in Ilanz/Glion

Die Regierung genehmigt das Projekt «Steinschlagschutz Peiden Bad 2» des Tiefbauamts in der Gemeinde Ilanz/Glion.

Die Duvinerstrasse in Ilanz/Glion führt über eine Wendekehre «Storta da Miradun», welche oberhalb der Valserstrasse und einer fast senkrechten Felswand liegt. Im Rahmen des ersten Projekts "Steinschlagschutz Peiden Bad" aus dem Jahr 2016 wurde diese Felswand bereits gesichert. Die grossräumigen Bewegungen konnten durch die getroffenen Massnahmen jedoch nicht gestoppt werden. Die Felswand kippt weiter in Richtung Valserstrasse ab und vertiefte geologische Untersuchungen lassen erwarten, dass in den nächsten Jahrzehnten mit einem Einsturz der Felswand und einem Teil der Wendekehre zu rechnen ist.

Um dies zu verhindern, wurde nun das Projekt «Steinschlagschutz Peiden Bad 2» ausgearbeitet. Es umfasst die Kippsicherung der Felswand mittels einer flächig verteilten Felsverankerung mit ungespannten Ankern, die Sicherung des Felswandfusses mittels Verankerung und einem Netzverspann, Massnahmen zur Entwässerung im Zwischenbereich sowie die Sicherung der Stützmauer Duvinerstrasse.

Steinschlagschutzprojekt in Ilanz/Glion
Foto: © Marcel Züger, InfraGeo AG

Die Regierung genehmigt das Projekt «Steinschlagschutz Peiden Bad 2» des Tiefbauamts in der Gemeinde Ilanz/Glion.

Ortsplanungsrevision der Stadt Fürstenau genehmigt

Die Regierung genehmigt die von der Stadt Fürstenau am 18. April 2024 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, um übergeordnete raumplanungsrechtliche Vorgaben zu erfüllen.

Aufgrund des Bundesgesetzes über die Raumplanung und des kantonalen Richtplans im Bereich Siedlung hat die Stadt Fürstenau die Bauzonen in Bezug auf Grösse, Dimensionierung und Ausnützung überprüft und angepasst. Insgesamt hat sie hierbei ihre Wohn-, Misch- und Zentrumszonen um circa 2787 Quadratmeter reduziert. Die Revision des kommunalen Baugesetzes umfasst insbesondere die Erhöhung der Nutzungsziffern in der Wohn- und der Wohnmischzone sowie die Aufhebung des grossen Grenzabstands, wodurch eine Verdichtung der Siedlungsfläche ermöglicht wird. Zudem wurde eine Bauverpflichtung auf bestehenden Bauzonen eingeführt, wobei die Bauverpflichtungsfrist acht Jahre beträgt.

Stadt Fürstenau  Stadt Fürstenau

Fotos: © Comet Photoshopping GmbH / Dieter Enz

Die Regierung genehmigt die von der Stadt Fürstenau am 18. April 2024 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung.

Tiptopf in Italienisch wird neu erarbeitet

Die Erarbeitung der Unterlagen zum Lehrmittel «Tiptopf» in Italienisch wird von der Regierung gutgeheissen.

Der deutschsprachige «Tiptopf» erschien im Jahr 2023 in einer komplett überarbeiteten und neu gestalteten Ausgabe. Die aktuelle italienische Ausgabe stammt aus dem Jahr 2011 und wird voraussichtlich bis Sommer 2026 ausverkauft sein. Daher muss ein Ersatz geschaffen werden. Das vorliegende Konzept sieht vor, für die Schulen im Grigioni italiano wiederum die italienische Übersetzung des Lehrmittels «Tiptopf» aus dem Schulverlagplus zur Verfügung zu stellen. Das Lehrmittel soll spätestens auf das Schuljahr 2026/27 publiziert werden.

Die Erarbeitung der Unterlagen zum Lehrmittel «Tiptopf» in Italienisch wird von der Regierung gutgeheissen.

Nomination von Barbara Janom Steiner für das Präsidium des Verwaltungsrats der Repower AG

Die Rekrutierung für das Verwaltungsratspräsidium der Repower AG erfolgte im Einvernehmen der drei Ankeraktionäre – Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Kanton Graubünden sowie CEIS 3/UBS-CEIS 2 – nach den Corporate-Governance-Vorgaben des Kantons Graubünden. Mit der Neubesetzung des Präsidiums wollen die Ankeraktionäre die bündnerische Prägung an der Spitze des grössten und einzigen vertikal integrierten Bündner Energieunternehmens stärken (vgl. Medienmitteilung vom 16.01.2025).

Barbara Janom Steiner, welche seit 2023 als Kantonsvertreterin im Verwaltungsrat der Repower AG Einsitz nimmt, erfüllt diese Zielsetzung vollumfänglich. Sie ist aufgrund ihrer Herkunft und beruflichen Laufbahn bestens mit den kantonalen Verhältnissen und Institutionen vertraut, sehr gut vernetzt und verfügt über umfangreiche Führungserfahrung. Als Verwaltungsrätin kennt sie das Unternehmen Repower und die Branche eingehend. Von 2008 bis 2018 war Barbara Janom Steiner Bündner Regierungsrätin. Derzeit amtet sie als Präsidentin des Bankrats der Schweizerischen Nationalbank. Die Wahl erfolgt durch die Generalversammlung der Repower AG am 14. Mai 2025 in Disentis.

Das bisherige Mandat von Barbara Janom Steiner als Kantonsvertreterin wird deshalb ebenfalls nach den kantonalen Corporate-Governance-Vorgaben neu ausgeschrieben. Die Anmeldefrist läuft bis 10. März 2025. Die Wahl erfolgt ebenfalls durch die Generalversammlung der Repower AG am 14. Mai 2025.

Die Rekrutierung für das Verwaltungsratspräsidium der Repower AG erfolgte im Einvernehmen der drei Ankeraktionäre – Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Kanton Graubünden sowie CEIS 3/UBS-CEIS 2 – nach den Corporate-Governance-Vorgaben des Kantons Graubünden.

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zuständig: Regierung