Die Regierung verleiht den Bündner Kulturpreis an den Musiker Walter Lietha. Zudem schafft sie die gesetzlichen Voraussetzungen für Unterstützungsbeiträge in Bezug auf Ausbildungen im Pflegebereich.
Musiker Walter Lietha erhält Kulturpreis 2025
Die Regierung verleiht Walter Lietha aus Trin den Bündner
Kulturpreis 2025. Der Preis ist mit 30 000 Franken dotiert. Der Dichter, Komponist, Sänger und Gitarrist
aus Trin bereichert mit politisch prägnanten Liedern und virtuoser Musik das
Lebensgefühl von drei Generationen. Als Verleger und leidenschaftlicher
Büchersammler trägt er massgeblich zur Bewahrung der bündnerischen Kultur- und
Kunstgeschichte bei.
Im Weiteren vergibt die Regierung acht Anerkennungspreise und
fünf Förderpreise in der Höhe von je 20 000 Franken.
Liste aller Preisträgerinnen und Preisträger 2025
Foto: © Patrick Lindenmaier
Die Regierung verleiht Walter Lietha aus Trin den Bündner Kulturpreis 2025.
Unterstützungsbeiträge für Ausbildungen und das Studium im Pflegebereich
Die Regierung hat die
Teilrevision der Verordnung zum Gesetz über die Ausbildungsstätten im
Gesundheits- und Sozialwesen genehmigt und damit die rechtliche Grundlage für
die finanzielle Unterstützung von Auszubildenden und Studierenden im
Pflegebereich geschaffen.
Die Unterstützungsbeiträge richten sich an Personen, die den
Bildungsgang Pflege HF oder den Studiengang in Pflege FH absolvieren und ihren
Wohnsitz im Kanton haben oder als Grenzgängerin oder Grenzgänger eine
Erwerbstätigkeit im Kanton ausüben. Erstmalige Gesuche können für das
Ausbildungs- beziehungsweise Studienjahr 2024/2025 mit Beginn im Herbstsemester
2024 ab sofort bis 31. März 2025 beim Amt für Höhere Bildung eingereicht
werden: Gesuch
Unterstützungsbeiträge Pflege
Die Regierung hat die
Teilrevision der Verordnung zum Gesetz über die Ausbildungsstätten im
Gesundheits- und Sozialwesen genehmigt und damit die rechtliche Grundlage für
die finanzielle Unterstützung von Auszubildenden und Studierenden im
Pflegebereich geschaffen.
Kantonsbeitrag für neue Räumlichkeiten für das Bildungszentrum Surselva
Das von der Regiun Surselva eingereichte Gesuch für das
«Bildungszentrum Surselva Ilanz, Standortwechsel zum RhB-Areal Bahnhof Ilanz»
wird als Phase II von der Regierung genehmigt.
Im Jahr 2020 hat die Regierung der Verlegung der
Handelsschule Surselva und der Brückenangebote Vinavon als Abteilungen des
Bildungszentrums Surselva auf das RhB-Areal beim Bahnhof in Ilanz als
Grundsatzentscheid in Phase l zugestimmt. Phase II umfasst nun die
neuen Räumlichkeiten im RhB-Gebäude und auch ein Turnhallenprovisorium.
Der Trägerschaft wird ein Baubeitrag von maximal
2 149 000 Franken, eine Vorschusszahlung für den Mietzins von insgesamt
3 496 000 Franken sowie einen zusätzlichen Baubeitrag an das
geplante Turnhallenprovisorium von maximal 1 843 000 Franken zugesichert.
Die
Auszahlungen erfolgen unter Vorbehalt der Genehmigung der Budgetkredite durch
den Grossen Rat.
Das von der Regiun Surselva eingereichte Gesuch für das «Bildungszentrum Surselva Ilanz, Standortwechsel zum RhB-Areal Bahnhof Ilanz» wird als Phase II von der Regierung genehmigt.
Grünes Licht für Steinschlagschutzprojekt in Ilanz/Glion
Die Regierung genehmigt das Projekt «Steinschlagschutz Peiden Bad 2» des Tiefbauamts in der Gemeinde Ilanz/Glion.
Die Duvinerstrasse in Ilanz/Glion führt über eine Wendekehre
«Storta da Miradun», welche oberhalb der Valserstrasse und einer fast
senkrechten Felswand liegt. Im Rahmen des ersten Projekts
"Steinschlagschutz Peiden Bad" aus dem Jahr 2016 wurde diese Felswand
bereits gesichert. Die grossräumigen Bewegungen konnten durch die getroffenen
Massnahmen jedoch nicht gestoppt werden. Die Felswand kippt weiter in Richtung
Valserstrasse ab und vertiefte geologische Untersuchungen lassen erwarten, dass
in den nächsten Jahrzehnten mit einem Einsturz der Felswand und einem Teil der
Wendekehre zu rechnen ist.
Um dies zu verhindern, wurde nun das Projekt
«Steinschlagschutz Peiden Bad 2» ausgearbeitet. Es umfasst
die Kippsicherung der Felswand mittels einer flächig verteilten
Felsverankerung mit ungespannten Ankern, die Sicherung des Felswandfusses
mittels Verankerung und einem Netzverspann, Massnahmen zur Entwässerung im
Zwischenbereich sowie die Sicherung der Stützmauer Duvinerstrasse.
Foto: © Marcel Züger, InfraGeo AG
Die Regierung genehmigt das Projekt «Steinschlagschutz Peiden Bad 2» des Tiefbauamts in der Gemeinde Ilanz/Glion.
Ortsplanungsrevision der Stadt Fürstenau genehmigt
Die Regierung genehmigt die von der Stadt Fürstenau am 18. April 2024 beschlossene
Teilrevision der Ortsplanung. Damit werden die Voraussetzungen
geschaffen, um übergeordnete raumplanungsrechtliche Vorgaben zu erfüllen.
Aufgrund des Bundesgesetzes über die
Raumplanung und des kantonalen Richtplans im Bereich Siedlung hat die Stadt Fürstenau die Bauzonen in Bezug auf Grösse, Dimensionierung und
Ausnützung überprüft und angepasst. Insgesamt hat sie hierbei ihre Wohn-,
Misch- und Zentrumszonen um circa 2787 Quadratmeter reduziert. Die
Revision des kommunalen Baugesetzes umfasst insbesondere die Erhöhung der
Nutzungsziffern in der Wohn- und der Wohnmischzone sowie die Aufhebung des
grossen Grenzabstands, wodurch eine Verdichtung der Siedlungsfläche ermöglicht
wird. Zudem wurde eine Bauverpflichtung auf bestehenden Bauzonen eingeführt,
wobei die Bauverpflichtungsfrist acht Jahre beträgt.
Fotos: © Comet Photoshopping GmbH / Dieter Enz
Die Regierung genehmigt die von der Stadt Fürstenau am 18. April 2024 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung.
Tiptopf in Italienisch wird neu erarbeitet
Die Erarbeitung der Unterlagen zum Lehrmittel «Tiptopf» in
Italienisch wird von der Regierung gutgeheissen.
Der deutschsprachige «Tiptopf» erschien im Jahr 2023 in einer
komplett überarbeiteten und neu gestalteten Ausgabe. Die aktuelle italienische
Ausgabe stammt aus dem Jahr 2011 und wird voraussichtlich bis Sommer 2026
ausverkauft sein. Daher muss ein Ersatz geschaffen werden. Das vorliegende Konzept sieht vor, für die
Schulen im Grigioni italiano wiederum die italienische Übersetzung des
Lehrmittels «Tiptopf» aus dem Schulverlagplus zur Verfügung zu stellen.
Das Lehrmittel soll spätestens auf das Schuljahr 2026/27 publiziert
werden.
Die Erarbeitung der Unterlagen zum Lehrmittel «Tiptopf» in Italienisch wird von der Regierung gutgeheissen.
Nomination von Barbara Janom Steiner für das Präsidium des Verwaltungsrats der Repower AG
Die Rekrutierung für das Verwaltungsratspräsidium der Repower AG erfolgte im Einvernehmen der drei Ankeraktionäre – Elektrizitätswerke des
Kantons Zürich, Kanton Graubünden sowie CEIS 3/UBS-CEIS 2 – nach den
Corporate-Governance-Vorgaben des Kantons Graubünden. Mit der Neubesetzung des
Präsidiums wollen die Ankeraktionäre die bündnerische Prägung an der Spitze des
grössten und einzigen vertikal integrierten Bündner Energieunternehmens stärken
(vgl. Medienmitteilung
vom 16.01.2025).
Barbara Janom Steiner, welche seit 2023 als
Kantonsvertreterin im Verwaltungsrat der Repower AG Einsitz nimmt, erfüllt
diese Zielsetzung vollumfänglich. Sie ist aufgrund ihrer Herkunft und
beruflichen Laufbahn bestens mit den kantonalen Verhältnissen und Institutionen
vertraut, sehr gut vernetzt und verfügt über umfangreiche Führungserfahrung.
Als Verwaltungsrätin kennt sie das Unternehmen Repower und die Branche
eingehend. Von 2008 bis 2018 war Barbara Janom Steiner Bündner Regierungsrätin.
Derzeit amtet sie als Präsidentin des Bankrats der Schweizerischen
Nationalbank. Die Wahl erfolgt durch die Generalversammlung der Repower AG am
14. Mai 2025 in Disentis.
Das bisherige Mandat von Barbara Janom Steiner als
Kantonsvertreterin wird deshalb ebenfalls nach den kantonalen
Corporate-Governance-Vorgaben neu ausgeschrieben. Die Anmeldefrist läuft bis
10. März 2025. Die Wahl erfolgt ebenfalls durch die Generalversammlung der
Repower AG am 14. Mai 2025.
Die Rekrutierung für das Verwaltungsratspräsidium der Repower AG erfolgte im Einvernehmen der drei Ankeraktionäre – Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Kanton Graubünden sowie CEIS 3/UBS-CEIS 2 – nach den Corporate-Governance-Vorgaben des Kantons Graubünden.