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Im Kanton Graubünden soll der Agrotourismus gestärkt werden. Die Bündner Regierung hat einen entsprechenden Strategiebericht zur Kenntnis genommen und die Umsetzung in die Wege geleitet. Ausserdem hat die Regierung ihre Stellungnahmen zu Vernehmlassungsvorlagen des Bundes verabschiedet.

Graubünden will Agrotourismus stärken
Die Bündner Regierung will den Agrotourismus in Graubünden stärken. Sie hat einen vom Kanton in Auftrag gegebenen Strategiebericht der Fachstelle Tourismus und Nachhaltige Entwicklung in Wergenstein zur Kenntnis genommen. Die Analyse zeigt, dass im Kanton Graubünden ein grosses Potenzial im Agrotourismus vorhanden ist. Ausgehend davon wurden eine Vision sowie Ziele und Massnahmen formuliert. Eine professionelle Unterstützung der Akteure, eine optimale Organisationsform und eine verbesserte Vermarktung von qualitativ hochstehenden, agrotouristischen Angeboten werden angestrebt. Dies soll mehr Wertschöpfung nach Graubünden bringen und insgesamt die nachhaltige Entwicklung in den Regionen fördern.
Für die Umsetzung der Massnahmen wurde der Aufbau und Betrieb einer Geschäftsstelle Agrotourismus öffentlich ausgeschrieben. Den Auftrag für das Mandat hat der Kanton an die "ARGE Pluswert GmbH / ProzessPiraten GmbH" aus Chur vergeben. Die Geschäftsstelle koordiniert künftig den Agrotourismus Graubünden auf operativer Ebene und ist somit zuständig für den Aufbau, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Agrotourismus in Graubünden. Sie gilt als Schnittstelle zwischen Landwirtschaft und Tourismus. Die Organisation des Agrotourismus Graubünden soll alle agrotouristischen Bereiche wie zum Beispiel Übernachtungen, Gastronomie, Direktvermarktung und Erlebnisangebote betreuen und deren Vermarktung koordinieren. Für die Umsetzung der Strategie "Agrotourismus Graubünden" für die Jahre 2011 bis 2014 hat die Regierung ein Kostendach von 1'380'000 Franken bewilligt.

Vorgeschlagene Änderung des Betäubungsmittelgesetzes des Bundes stösst auf Ablehnung
Die Bündner Regierung lehnt die geplante Änderung des Betäubungsmittelgesetzes auf Bundesebene ab. Mit der Anpassung, die auf einer parlamentarischen Initiative gründet, schlägt die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vor, dass der Konsum von Cannabis bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 16 Jahren künftig im Ordnungsbussenverfahren geahndet werden kann.
In ihrer Vernehmlassungsantwort fordert die Regierung den Bund auf, vom Vorhaben abzusehen. Stattdessen ist das Konsumverbot weiterhin durch polizeiliche Verzeigung aufzunehmen und durch Staatsanwaltschaft und Gerichte zu ahnden. Gegen den neuen Vorschlag sprechen laut Regierung Bedenken in Bezug auf den Gesundheitsschutz, Jugendschutz, die Verkehrssicherheit sowie die Besorgnis, dass durch die Bagatellisierung die abschreckende Wirkung verloren gehen könnte. Auch aus ermittlungspolizeilicher Sicht sollte von einer Änderung des bisherigen Sanktionsregimes abgesehen werden, weil mit einem blossen Ordnungsbussenverfahren ein Ermittlungsstrang im Hinblick auf den Handel gekappt würde.

Ausweitung des Berufsverbots wird grundsätzlich begrüsst
Die Bündner Regierung spricht sich grundsätzlich für die vom Bund geplante Ausdehnung des Berufsverbots aus. Um Minderjährige sowie sehr kranke und alte Personen besser vor einschlägig vorbestraften Tätern zu schützen, soll das bestehende strafrechtliche Berufsverbot in mehrfacher Hinsicht ausgeweitet und durch ein Kontakt- und Rayonverbot ergänzt werden. Diese Verbote sollen mit einem erweiterten Strafregisterauszug durchgesetzt werden. Dazu bedarf es einer Änderung der Bundesverfassung, des Strafgesetzbuches, des Militärstrafgesetzes und des Jugendstrafgesetzes.
Wie die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort festhält, begrüsst sie zwar die Zielsetzung der Vorlage, doch stellen sich bei der Umsetzung auf kantonaler Ebene verschiedene Fragen. Zum einen müssen die Kapazitäten bei der Bewährungshilfe ausgebaut werden, um das Überwachungskonzept gewährleisten zu können. Neben dem personellen Mehraufwand sind auch die Kosten für die technische Infrastruktur zu erwähnen. Es stellt sich daher die Frage, ob pro Strafvollzugskonkordat eine zentrale Stelle eingerichtet werden kann, welche die technische Installation und die Überwachung vornimmt.
Ausserdem weist die Regierung darauf hin, dass auch die Pflicht zur Einholung eines Strafregisterauszugs keine lückenlose Sicherheit gewährleisten kann, zumal damit Ersttäter nicht erkannt werden können. Ebenso stellt die Regierung fest, dass ein obligatorischer erweiterter Strafregisterauszug beispielsweise für ehrenamtlich geprägte Organisationen einen kaum bewältigbaren Mehraufwand bedeuten würde, der unter Umständen in keinem Verhältnis zum Nutzen steht.

Aus Gemeinden und Regionen 
  • Lumbrein: Die an der Gemeindeversammlung vom 23. Februar 2011 beschlossene Teilrevision der Verfassung der Gemeinde Lumbrein wird genehmigt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen 
  • Sammelprojekt "Instandstellung Schutzbauten 2011": Die Regierung genehmigt das Sammelprojekt "Instandstellung Schutzbauten 2011" verschiedener Gemeinden. An die Kosten werden Beiträge von insgesamt 7'003'900 Franken gesprochen. Gegenstand des Sammelprojektes bilden 36 Instandstellungsobjekte, die sich auf 20 Bauherrschaften verteilen.
  • Lawinenverbauung Maloja: Das Projekt "Ergänzung Lawinenverbauung Maloja, Malojastrasse", Kantonsstrassenabschnitt Maloja - Casaccia, auf Gebiet der Gemeinde Bregaglia wird genehmigt. An die Kosten wird ein Beitrag von höchstens 258'750 Franken zugesichert.
  • Verbauungen Alp Grüm: Das Projekt "Instandstellung und Ergänzung der Verbauungen Alp Grüm (Etappe 3)" der Rhätischen Bahn auf Gebiet der Gemeinde Poschiavo wird genehmigt und mit einem Beitrag von maximal 431'250 Franken unterstützt.
  • Steinschlagschutz God da las Chasettas: Das Projekt "Steinschlagschutz God da las Chasettas", Kantonsstrassenabschnitt Zernez - Punt la Drossa, wird genehmigt. An die Kosten wird ein Beitrag von höchstens 727'500 Franken zugesichert
  • Schulinternat Flims: Das Projekt für die Sanierung der Nasszellen im Schulinternat Flims der Stiftung Zürcher Kinder- und Jugendheime wird genehmigt und mit einem kantonalen Baubeitrag von maximal 94'000 Franken unterstützt.

Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 1'863'000 Franken für den Bau und die Sanierung des folgenden Strassenabschnitts bewilligt:
- Julierstrasse: Belagsarbeiten Mot – Sur Gonda


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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