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Die Bündner Regierung hat das Auflageprojekt für eine Umfahrung von Schmitten genehmigt. Mit der Umfahrung wird eine deutliche Verbesserung der Lebensqualität im Ortskern von Schmitten erreicht. Im weiteren hat die Regierung an ihrer letzten Sitzung die Fischereibetriebsvorschriften revidiert und für die Gemeinde Mesocco einen Regierungskommissär eingesetzt.

Umfahrung Schmitten Süd kann realisiert werden
Die Bündner Regierung hat das Auflageprojekt der Umfahrung Schmitten Süd genehmigt. Nach einer umfassenden Interessenabwägung misst sie der Erhöhung der Wohnqualität und der Aufwertung des inneren Ortsbildes von Schmitten grösseres Gewicht bei als den negativen Einflüssen des Strassenbauvorhabens.

Schon seit Jahren empfindet die Einwohnerschaft von Schmitten die Belastung durch den Durchgangsverkehr als unzumutbar. In den schmalen und unübersichtlichen Strassen des Ortes bilden sich regelmässig Staus, und der Schwerverkehr verursacht gar Schäden an Gebäuden. Im gesamten Innerortsbereich fehlt zudem ein Trottoir: Fussgänger und Anwohner sind ungeschützt dem Verkehr ausgesetzt. Bereits in früheren Jahren standen Umfahrungsvarianten im Norden und ein Innerortsausbau zur Diskussion. Diese fanden jedoch keine Zustimmung. In der Folge wurde ein Projekt für eine 2'270 Meter lange Südumfahrung ausgearbeitet. Diese verlässt die bestehende Landwasserstrasse im Bereich Valtära, durchfährt auf Terrainhöhe die Geländemulde Annawisa bis zum Schmittnerbach und umfährt die Siedlung Osterhubel. Weiter verläuft die Umfahrung entlang der Geländekante Guot. Anschliessend steigt sie unterhalb Parfurgga wieder zur Landwasserstrasse auf.

Ende 2010 lag das Umfahrungsprojekt zusammen mit dem Umweltverträglichkeitsbericht, der Anpassung des kantonalen Richtplans und der Rodung in der Gemeinde Schmitten öffentlich auf. In den Stellungnahmen und Einsprachen kamen gegensätzliche Reaktionen zum Ausdruck. Rund 65 Prozent der stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner befürworten in einer Petition die Südumfahrung. Argumente dagegen waren die Zerschneidung der Terrassenlandschaft und des Erholungsraumes, der negative Einfluss auf das Orts- und Landschaftsbild, die Beeinträchtigung der Landwirtschaft sowie der Lebensräume verschiedener Tierarten. Im Umweltverträglichkeitsbericht werden umfangreiche Ersatzmassnahmen zu Gunsten der Natur und Landschaft beschrieben. In einem Beurteilungsbericht fordert die kantonale Umweltschutzfachstelle bei einer Realisierung des Umfahrungsprojektes zusätzliche, weitergehende Ersatzmassnahmen.

Aufgrund der gegensätzlichen Stellungnahmen und Einsprachen führte die Regierung als Grundlage für den Genehmigungsentscheid eine umfassende Interessenabwägung durch. Sie ist sich bewusst, dass die Realisierung des Projektes einen Eingriff in die Lebens- und Landschaftsräume verursacht und demzufolge sämtliche Ersatzmassnahmen zwingend auszuführen sind. Alles in allem misst die Regierung jedoch der Erhöhung der Wohnqualität im Dorfzentrum und der Aufwertung des inneren Ortsbildes ein grösseres Gewicht bei als den negativen Einflüssen des Strassenbauvorhabens.

Gleichzeitig mit der Genehmigung des Strassenprojektes erteilt die Regierung auch die Zustimmung zur Rodung und zur Anpassung des kantonalen Richtplans. Die Gesamtkosten sind mit rund 17 Millionen Franken, zuzüglich der Aufwendungen für die Ersatzmassnahmen, veranschlagt. Es wird mit einer Bauzeit von zwei bis drei Jahren gerechnet.

An Seen darf länger gefischt werden
Die Fischereisaison an Seen wird um einen Monat verlängert. Die Bündner Regierung hat die Fischereibetriebsvorschriften dahingehend angepasst und damit ein Anliegen aus Tourismuskreisen aufgenommen. Die Hauptfischereisaison beginnt am 1. Mai und dauert an stehenden Gewässern neu bis und mit 15. Oktober (bisher 15. September). Die Verlängerung der Fischereisaison gilt allerdings nicht bei Seen, in denen im Herbst eine für das Gewässersystem wichtige Laichaktivität herrscht. An Fliessgewässern dauert die Saison weiterhin bis und mit 15. September. Beibehalten wird auch die nach geltendem Recht ab 1. Februar befischbare Strecke am Alpenrhein. Gleiches gilt für das Äschenschongebiet im Oberengadin. Dort wird die Fischereisaison zum Schutz der Äsche erst am 1. Juni eröffnet. Neu wird der Fang von Äschen im Einzugsgebiet der Moesa untersagt.

Weitere neue Vorschriften wurden ferner zu den Fangmassen und zur Übungsfischerei erlassen. Aufgehoben wurde das Fischereiverbot am Eidgenössischen Bettag. Teilweise präzisiert wurden die Bestimmungen über den tiergerechten Umgang mit Fischen. Geringfügige Anpassungen erfolgten bei der Bezeichnung der Schongebiete. Teilweise ergänzt und angepasst wurde schliesslich die Ordnungsbussenliste.
Die revidierten Fischereibetriebsvorschriften werden beim Bund zur Genehmigung eingereicht.

Regierungskommissär für Mesocco bestimmt
Die Bündner Regierung hat beschlossen, einen Regierungskommissär für die Gemeinde Mesocco einzusetzen. Der Hintergrund dieser Massnahme bildet der Umstand, dass seit dem 12. September 2011 die Beschlussfähigkeit des Gemeindevorstandes von Mesocco nicht mehr gegeben ist, da zwei Vorstandsmitglieder nicht mehr zu den Sitzungen erschienen und die Gemeindeverfassung die Beschlussfähigkeit nur bei Anwesenheit aller amtierender Gemeindevorstandsmitglieder festlegt. Dem Regierungsentscheid zugrunde liegt ein Antrag der kommunalen Geschäftsprüfungskommission um Einsetzung eines Regierungskommissärs. Der vollzählige Gemeindevorstand hat sich bei einer Aussprache am 17. Oktober 2011 (anwesend waren zudem die Geschäftsprüfungskommission der Gemeinde und Vertreter des Amtes für Gemeinden) ebenfalls für diese Massnahme ausgesprochen. Die Einsetzung eines Regierungskommissärs ohne Entscheidungsbefugnisse stellt in der vorliegenden Angelegenheit die mildeste Massnahme dar, um rasch die Handlungsfähigkeit des Gemeindevorstandes wieder herzustellen. Als Regierungskommissär amtet Rechtsanwalt und Grossrat Mirco Rosa, Lostallo. Die Massnahme ist zeitlich bis Ende 2011 befristet.

Regierung schafft Klarheit bei Pflegevergütungen
Die Regierung hat die Tarife für die Akut- und Übergangspflege in Alters- und Pflegeheimen sowie Pflegegruppen im Kanton Graubünden festgelegt. Die Tarife orientieren sich an Kosten von 0.95 Franken pro Pflegeminute und der täglichen Dauer des Pflegebedarfs (Minimalstufe 1 entspricht einem Pflegebedarf von bis zu 20 Minuten am Tag, Maximalstufe 12 einem Pflegebedarf von über 220 Minuten). Für die Krankenversicherer ergeben sich aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung demnach Kosten zwischen 4.30 (Stufe 1) und 98.30 Franken/Pflegetag (Stufe 12). Dies entspricht einem Kostenanteil von 45 Prozent. Der Anteil der öffentlichen Hand beträgt 55 Prozent.
Die Festsetzung der Tarife durch die Regierung wurde notwendig, nachdem die Tarifverhandlungen zwischen dem Bündner Spital- und Heimverband und den tarifsuisse angeschlossenen Krankenversicherern auf den 1. Januar 2011 hin keine Einigung hervorgebracht hatten.


Aus Gemeinden und Regionen 

  • Avers: Die von der Gemeinde Avers am 1. Juli 2011 beschlossene Teilrevision des Baugesetzes wird genehmigt. 
  • Regione Valposchiavo: Die von der Regione Valposchiavo am 23. März 2011 beschlossene Verordnung zur Erarbeitung der regionalen Richtplanung wird genehmigt. 
  • Ruschein: Der Gemeinde Ruschein wird an die Erneuerung der Hauptgüterstrassen unter Vorbehalt der vom Bund in Aussicht gestellten Beitragsleistung ein Kantonsbeitrag von höchstens 212'970 Franken zugesichert.


Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 5'900'000 Franken für den Bau und die Sanierung des folgenden Strassenabschnitts bewilligt:
- Oberalpstrasse: Baumeisterarbeiten Trin Mulin – Felsbach


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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