Bettagsmandat 2012
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Die Regierung an die Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Graubünden
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
Lange Zeit bildeten die Landeskirchen und ihre Kirchgemeinden fast selbstverständlich rechtlich und gesellschaftlich eine Gemeinschaft mit dem Staat. Staatliches Recht anerkennt die Landeskirchen, räumt ihnen Autonomie bei der Regelung ihrer Angelegenheiten ein und ermöglicht die Erhebung von Steuern von den Mitgliedern. Nun wird diese Gemeinschaft zunehmend in Frage gestellt. Anlass dafür sind gesellschaftliche Veränderungen, das Wachsen anderer Religionsgemeinschaften, der Verzicht mancher Menschen, überhaupt einer Konfession anzugehören, sowie neue Vorstellungen vom Verhältnis zwischen Kirche und Staat.
Welcher Tag wäre geeigneter als der Bettag, um einige Gedanken zu der sich verändernden Situation zu äussern. Das Bettagsmandat hat schliesslich mehr als 165 Jahre einer von grundlegendem Wandel geprägten Zeit überdauert. Ursprünglich wurde es vom Grossen Rat zum Leben erweckt, um die würdige Feier des wichtigen Tages zu empfehlen. Wie sich dem Grossratsprotokoll vom Juni 1846 entnehmen lässt, sollte damit auch den Herren Geistlichen ans Herz gelegt werden, in ihren Vorträgen den Geist der Liebe und Versöhnung walten zu lassen und sich der Erörterung politischer Streitfragen zu enthalten.
Mit Bezug auf diesen letzten Punkt hat sich die Diskussionskultur im Laufe der Zeit geändert. Heute ist es erwünscht, dass Vertreterinnen und Vertreter von Kirche und Staat einen lebendigen Diskurs zu gemeinsam interessierenden Fragen führen. Kirche und Staat sind zwar für unterschiedliche Ausrichtungen des menschlichen Daseins und des gesellschaftlichen Umgangs zuständig. Sie tragen indessen eine gemeinsame Verantwortung für die Lösung brennender Gegenwarts- und Zukunftsfragen. Gemeinsame Verantwortung tragen heisst nun aber nicht, für alles gemeinsame Lösungen zu suchen und diese Lösungen auch gemeinsam zu verwirklichen. Gemeinsame Verantwortung kann auch dadurch sinnvoll wahrgenommen werden, indem jede Institution das zur Problemlösung beiträgt, was zu ihren Kernaufgaben gehört.
Aufgaben des Staates sind unter anderem, Freiheit, Friede und Menschenwürde zu schützen, Demokratie und Rechtsstaat zu gewährleisten, Wohlfahrt und soziale Gerechtigkeit zu fördern sowie speziell in Graubünden die Dreisprachigkeit und die kulturelle Vielfalt zu pflegen. Er tut das gemäss der Präambel zur Kantonsverfassung im Bewusstsein der Verantwortung vor Gott. Die Landeskirchen erfüllen in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen kirchlichen Organen insbesondere Aufgaben der Seelsorge, der Erziehung in Form des Religionsunterrichts und der Jugendarbeit sowie der Unterstützung sozialer und karitativer Werke. Sie unterhalten zudem Beratungsangebote beispielsweise für Ehe-, Familien- und Lebensfragen. Die Landeskirchen arbeiten demnach in wichtigen Lebensbereichen erfolgreich mit dem Staat zusammen.
Die Landeskirchen und ihre Pfarrpersonen nehmen sich darüber hinaus im Rahmen der Seelsorge und Beratung in unverzichtbarer Weise Menschen an, die verzweifelt oder in Not sind. Sie geben Halt, zeigen Wege aus schwierigen Situationen auf, füllen das Leben mit Inhalten, die in einer manchmal oberflächlichen und hektischen Zeit in Vergessenheit zu geraten drohen: Der Glaube an Gott, Liebe und Versöhnung, der Blick für die Gemeinschaft und die Verantwortung für sich, seine Angehörigen und die Mitmenschen. Diese Angebote richten sich nicht nur an Mitglieder der Landeskirchen. Sie stehen allen offen und erfüllen damit einen bedeutenden Dienst an der Gemeinschaft.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Errungenschaften einer erfolgreichen Zusammenarbeit von Kirche und Staat dürfen mit Blick auf die eingangs erwähnten Veränderungen nicht einfach als selbstverständlich hingenommen werden. Ihr Sinn und Wert für die Gemeinschaft müssen von den Verantwortlichen in Kirche und Staat aktiv und überzeugend dargelegt werden. Meinungsverschiedenheiten zur Entwicklung der Gemeinschaft von Kirche und Staat sind von den Exponenten der beteiligten Institutionen transparent zu machen und öffentlich auszutragen. Entscheidend ist dabei, wie die Diskussion geführt wird. Innerkirchlicher und staatlicher Diskurs wie insbesondere auch der Diskurs zwischen Kirche und Staat müssen von Respekt und Toleranz geprägt sein. Sie sollen Abstand nehmen von gegenseitigen Belehrungen und Besserwissereien. In diesem Sinne haben Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch darauf, die Haltung und die Meinungsäusserungen ihrer Vertreterinnen und Vertreter in Kirche und Staat zu kennen, um sich selber in kontroverse Diskussionen einbringen zu können.
Kehren wir zum Sinn des Bettagsmandates zurück, nämlich eine würdige Feier dieses wichtigen Tages zu empfehlen. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wir wünschen ihnen und uns die Kraft, mit Dialogbereitschaft und konstruktiven Diskussionen auf die Veränderungen unserer Welt und unserer Gesellschaft einzugehen. Der Glaube an Gott, die Verantwortung für die Gemeinschaft und der Wille, im Sinne christlicher Nächstenliebe zu handeln, kann uns diese Kraft geben. Mit diesen Gedanken empfehlen wir euch, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger und alle unsere Mitmenschen samt uns der Obhut des Allmächtigen.
Chur, im September 2012
Namens der Regierung
Die Präsidentin: Barbara Janom Steiner
Der Kanzleidirektor: Dr. Claudio Riesen
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