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Der in Graubünden überwinternde Hirschbestand hat die Marke von 15 000 Tieren und damit seine tragbare Grösse erreicht. Mit der Jagd muss verhindert werden, dass nachteilige Folgen für den Lebensraum, insbesondere für die Schutzwälder, aber auch für die Tiere selbst, entstehen. Dies erfordert einen entsprechend hohen jagdlichen Eingriff.

Viele Bündner Jägerinnen und Jäger jagen aus Freude und Passion. Die Jagd legitimiert sich aber erst, wenn sie auch als Verpflichtung und Auftrag verstanden und ausgeführt wird. Die "produktiven" Wildbestände (Hirsch, Reh, Gämse in Tieflagen, Steinwild im Engadin, Wildschweine in Südbünden) müssen in ihrer Grösse reguliert werden, um negative Auswirkungen auf ihren Lebensraum möglichst gering zu halten. Wild gehört unbestritten auch in den Wald. Somit müssen Schäden an jungen Waldbäumen toleriert werden, soweit sie ein gewisses Mass nicht übersteigen. Das Schadenausmass muss aber in einem der Kulturlandschaft angemessenen Rahmen bleiben und darf die Funktion des Waldes gegen Naturgefahren im Schutzwald nicht reduzieren. Immerhin zwei Drittel des Bündner Waldes schützt vor Naturgefahren.

Wichtigste Aufgabe bleibt die Regulierung des Hirschbestandes
Im Winter 2013/14 sind auf der Alpensüdseite ausserordentlich grosse Schneemengen gefallen. Dank der konsequenten Regulierung der Wildbestände und dem Ausbleiben einer längeren Kälteperiode sind die Fallwildverluste auch in diesen Regionen nur mässig ausgefallen. Nach wie vor muss im Kanton Graubünden von einem Frühlingsbestand von 15 000 Hirschen ausgegangen werden. Zunehmend ist der Bestand vor allem in tiefen Lagen. Das Erreichen der Abschusspläne ist in diesen Gebieten eine unumgängliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Regulierung des Hirschbestandes. Die Hirsche, die in diesem Frühling in Graubünden anzutreffen waren, haben sich inzwischen um mindestens einen Drittel vermehrt. Somit muss in den nächsten zehn Monaten eine Reduktion von mehr als 5 000 Tieren erfolgen, wenn dieser Bestand nicht weiter anwachsen soll. Zu dieser Regulierung muss die Bündner Patentjagd den wichtigsten Beitrag leisten. Der Abschussplan sieht eine Entnahme von 4 655 Hirschen vor. Er bleibt fast in allen Regionen in der Grössenordnung des Vorjahres. In der Region Felsberg wurde er wegen des Einflusses des Wolfsrudels am Calanda um 20 Hirsche reduziert. Die Pilotversuche zur subtilen Bewirtschaftung in Teilen von Wildschutzgebieten werden fortgesetzt.
Die Untersuchungen über die Wanderungen der Hirschpopulation im Rätikon sind abgeschlossen und werden im nächsten Winter in einem Schlussbericht veröffentlicht. Neu wurde ein Projekt zur Überwachung und Klärung der Hirschwanderungen im Grenzgebiet zwischen der Mesolcina und dem Kanton Tessin gestartet. Dort konnten bisher 18 Hirsche mit einem Sender ausgerüstet werden. Bei beiden Projekten besteht die Zielsetzung darin, genauere Kenntnisse über das Ausmass und den Zeitpunkt der grenzüberschreitenden Hirschwanderungen zu erhalten.
Die beim Rotwild in Vorarlberg und Tirol festgestellten Tuberkulosefälle zwingen den Kanton Graubünden entsprechende Abklärungen vorzunehmen. Dazu werden im Spätherbst im Prättigau und Unterengadin die erforderlichen Proben gesammelt. 

Neue Erfassungseinheit für erlegte Tiere: Sektor statt Gemeinde 
Eine wichtige Neuerung betrifft die Angaben über den Abschussort eines erlegten Tieres. Eine korrekte Angabe des Erlegungsortes ist aus jagdplanerischer und jagdpolizeilicher Sicht erforderlich. Aufgrund der laufend erfolgenden Gemeindefusionen muss das bisherige System, den Abschuss über die Gemeindenamen zu erfassen, ersetzt werden. Als neue Erfassungseinheiten wird der Kanton in Sektoren aufgeteilt. Diese orientieren sich hauptsächlich an geografischen Grenzen. Die Sektoren sind auf einer der Abschussliste beigelegten Karte dargestellt. Ab dem 1. August können diese auch im Internet unter www.jagdkarte.gr.ch eingesehen werden. 

Reh- und Gämsjagd ohne grosse Änderungen 
Die im Engadin, Münstertal und Bergell als Pilotversuch an den letzten beiden Hochjagd-Tagen durchgeführte Rehkitzbejagung wird auf vier Tage ausgedehnt. Neu wird ein solcher Abschuss nicht mehr dem Dreierkontingent, sondern dem Zusatzkontingent angerechnet.
Die Gämsjagd erfährt dieses Jahr nur eine Änderung: Im Domleschg, Heinzenberg und auf der rechten Talseite des Schams wird die Jagd auf die Gämsgeiss von 13 auf 17 Tage ausgedehnt.


Auskunftspersonen:
- Dr. Georg Brosi, Amt für Jagd und Fischerei, Tel. 081 257 38 92, E-Mail Georg.Brosi@ajf.gr.ch  
- Hannes Jenny, Wildbiologe, Amt für Jagd und Fischerei, Tel. 081 257 38 92, E-Mail Hannes.Jenny@ajf.gr.ch


Gremium: Amt für Jagd und Fischerei Graubünden
Quelle: dt Amt für Jagd und Fischerei Graubünden
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