Das Kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Graubünden (KIGA) wird die Sonntagsarbeit im Designer Outlet Landquart (DOL) vorläufig weiterhin zulassen. Das Bundesgericht hat im Februar 2014 festgestellt, Landquart sei kein Tourismusgebiet im Sinne des Arbeitsgesetzes, weshalb die Spezialnorm für bewilligungsfreie Sonntagsarbeit in Verkaufsgeschäften in Fremdenverkehrsgebieten nicht zur Anwendung komme. Im Anschluss an dieses Urteil hat das KIGA entschieden, die Sonntagsarbeit im DOL bis Ende August vorläufig zuzulassen. Diese Situation soll bis zur Umsetzung der Motion Abate weitergeführt werden.
Das Bundesgericht hatte sich lediglich zur Anwendung der einschlägigen arbeitsgesetzlichen Bestimmung über bewilligungsfreie Sonntagsarbeit in Fremdenverkehrsgebieten geäussert. Zur Frage, ob die Sonntagsarbeit im DOL auf anderer Grundlage zugelassen werden könne, hatte sich das Bundesgericht nicht geäussert.
Motion Abate
Mit der vom Bundesparlament mit deutlichem Mehr überwiesenen Motion Abate wurde der Bundesrat beauftragt, auf Verordnungsebene eine zeitgemässe Regelung zu schaffen, welche es touristisch ausgerichteten Shoppingzentren unter Berücksichtigung der modernen Bedürfnisse der Tourismuswirtschaft erlaubt, Arbeitskräfte an Sonntagen zu beschäftigen. Die Motion Abate wirkt sich daher auch auf die Situation des DOL aus.
Verhältnismässigkeitsprinzip gebietet vorläufige Duldung des aktuellen Zustands im DOL
Angesichts des deutlichen Willens der Volksvertretung in Bern, die Beschäftigung von Arbeitskräften an Sonntagen in touristisch ausgerichteten Shoppingzentren zu ermöglichen, ist es aus Gründen der Verhältnismässigkeit geboten, die seit mittlerweile 5 Jahren ausgeübte Sonntagsarbeit im DOL weiterhin zuzulassen, bis über die Umsetzung der Motion Abate Klarheit herrscht. Es wäre unverhältnismässig, die Sonntagsarbeit im DOL zum aktuellen Zeitpunkt trotz dieser konkreten Perspektiven zu verbieten und damit 80 bis 100 Arbeitsplätze zu vernichten sowie die weitere Existenz des Designer Outlet Landquart mit immerhin ca. 370 Teil- und Vollzeitstellen aufs Spiel zu setzen.
Auskunftsperson:
Paul Schwendener, Leiter Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit, Tel. 081 257 23 45, E-Mail:
Paul.Schwendener@kiga.gr.ch
Gremium: Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit
Quelle: dt Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit