Die Bündner Regierung befürwortet die vollständige Öffnung des Strommarktes. Im Weiteren genehmigt sie die Verordnung über die jagdliche Schiesspflicht und die Teilrevision der regierungsrätlichen Jagdverordnung.
Regierung befürwortet vollständige Öffnung des Strommarktes
Die Bündner Regierung begrüsst die mit der zweiten Etappe der Strommarktöffnung anvisierte, vollständige Öffnung des Strommarktes. Durch diese Liberalisierung können in Zukunft alle Verbraucher ihren Stromlieferanten selber wählen. Der Bund möchte zudem, dass die Nutzer jedes Jahr zwischen Grundversorgung und freiem Markt wählen können. Deshalb schlägt er das "Wahlmodell abgesicherte Stromversorgung" (WAS-Modell) vor. Die Bündner Regierung beantragt jedoch, auf die Einführung dieses WAS-Modells zu verzichten. Ein Hin- und Herwechseln der Endverbraucher zwischen Grundversorgung und freiem Markt ginge voll zu Lasten der einheimischen Netzbetreiber.
Weitere Informationen: Vernehmlassung im Wortlaut
Nachweis der Treffsicherheit als Voraussetzung für die Jagdberechtigung
Die Bündner Regierung genehmigt die Verordnung über die jagdliche Schiesspflicht und die Teilrevision der regierungsrätlichen Jagdverordnung.
Jägerinnen und Jäger müssen ihre Treffsicherheit üben und ihre Jagdwaffe einschiessen. Neu wird das obligatorische Einschiessen der Jagdwaffe mit einer Leistungsnorm verknüpft. Beim Lösen des Jagdpatentes muss nachgewiesen werden, dass die Jagdwaffe persönlich eingeschossen und die Leistungsnorm erfüllt wurde. Für die Durchführung der Schiesspflicht und den Erhalt der entsprechenden Bestätigung müssen die Jägerinnen und Jäger eine Gebühr von 15 Franken beim Schiessstand bezahlen. Der Treffersicherheitsnachweis muss aufgrund der eidgenössischen Jagdverordnung von allen Kantonen eingeführt werden.
290 Ferienwohnungskontingente für den Kanton Graubünden
Der Kanton Graubünden erhält für das Jahr 2015 vom Bund 290 Kontingente für den Erwerb von Ferienwohnungen durch Personen aus dem Ausland. Die Regierung hat die Bewilligungskontingente wie folgt verteilt: 240 für Objekte in Gesamtüberbauungen und 50 Kontingente für den Erwerb von Einzelobjekten. Zudem können die 286 im Vorjahr nicht gebrauchten Kontingente auf das laufende Jahr übertragen werden. Die Bundesverordnung über Zweitwohnungen, welche den Bau neuer Zweitwohnungen seit dem 1. Januar 2013 in den meisten Bündner Gemeinden einschränkt, schliesst den Erwerb von Feriengrundstücken durch Personen im Ausland nicht aus.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden