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Das Kulturförderungsgesetz soll gemäss Auftrag des Grossen Rates total revidiert werden. Bei der Erarbeitung wurden neben der Frage einer Neupositionierung der kantonalen Kulturförderung auch die weiteren parlamentarischen Aufträge und die neuen Strukturen aufgrund der Gebietsreform miteinbezogen.

Die aktuelle Kulturförderung des Kantons Graubünden basiert auf dem Gesetz über die Förderung der Kultur vom 28. September 1997 und der Verordnung zum Gesetz über die Förderung der Kultur vom 12. Januar 1998. Das Kulturförderungsgesetz sowie die darauf basierende Verordnung haben sich als Grundlagen der kantonalen Kulturförderung bis heute in vielen Bereichen bewährt.

Die Totalrevision des Kulturförderungsgesetzes geht auf einen Auftrag von Grossrat Bruno Claus und Mitunterzeichnenden zurück, welche die Regierung aufforderten, dem Grossen Rat eine Totalrevision des Kulturförderungsgesetzes zu unterbreiten. Im Zuge der Totalrevision des Wirtschaftsentwicklungsgesetzes und der Schaffung eines Gesetzes zur Sportförderung sollten auch Fragen zur Reorganisation und Neupositionierung der kantonalen Kulturförderung untersucht werden. Zu klären waren auch mögliche Schwerpunkte der Kulturförderung (professionelle Kultur, Amateurkultur), die Schnittstellen zur Wirtschaftsförderung sowie die Zuständigkeiten und die Wahl der kantonalen Kulturförderungskommission.

Neu wird vorgesehen, die Unterstützung des professionellen Kulturschaffens explizit in die Zielsetzungen des Gesetzes aufzunehmen. Bei der Erarbeitung des nun vorliegenden Entwurfs wurden auch die Ergebnisse des Auftrages Caduff betreffend Zwischenhalt bei der Totalrevision des Wirtschaftsentwicklungsgesetzes und der Auftrag Montalta betreffend Ausarbeitung eines kantonalen Konzeptes zur Förderung und Finanzierung der Regionalmuseen und regionalen Kulturzentren berücksichtigt. Des Weiteren sieht der Entwurf vor, dass die Regionen verpflichtet werden, ein flächendeckendes Angebot an Sing- und Musikschulen zu führen.

Die Regierung des Kantons Graubünden schickt einen schlanken Entwurf in die Vernehmlassung. Das Gesetz soll spätestens auf den 1. Januar 2018 in Kraft treten.

Die Vernehmlassung dauert bis am 15. April 2016. Die Unterlagen dazu sind abrufbar im Internet unter www.gr.ch / Laufende Vernehmlassungen.


Auskunftspersonen:
- Regierungsrat Martin Jäger, Vorsteher Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement, Tel. 081 257 27 01, E-Mail Martin.Jaeger@ekud.gr.ch
- Barbara Gabrielli, Leiterin Amt für Kultur, Tel. 081 257 48 01, E-Mail Barbara.Gabrielli@afk.gr.ch


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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